Am 3. Juni 2026 hat die EU-Kommission im Rahmen des European Tech Sovereignty Package den Entwurf des Cloud and AI Development Act (CADA) vorgelegt. Er soll den Ausbau nachhaltiger Rechenzentrumskapazitäten in der EU fördern und die Verfügbarkeit souveräner Cloud-Dienste verbessern. Der BDEW begrüßt diese Ziele, fordert aber eine risikobasierte, technologieoffene und praxistaugliche Ausgestaltung.
Aus Sicht der Energie- und Wasserwirtschaft sind fünf Punkte zentral:
- Netzanschluss: Rechenzentren müssen integriert mit Strom-, Wärme-, Wasser- und Kommunikationsinfrastrukturen geplant werden. Beschleunigungszonen und strategische Projekte dürfen keinen automatischen Vorrang beim Netzanschluss begründen. Bewährte Instrumente wie § 17 EnWG und flexible Netzanschlussverträge sollen anerkannt werden.
- Wasserverfügbarkeit: Vor der Ausweisung von Beschleunigungszonen muss neben der Wasserqualität auch die langfristige Wasserverfügbarkeit geprüft werden, da die öffentliche Wasserversorgung Vorrang hat.
- Nachhaltigkeit und Daten: Zusätzliche Label-, Zertifizierungs- und Berichtspflichten sind zu vermeiden. Sensible Betriebs-, Netz- und KRITIS-Daten sind nach dem Need-to-know-Prinzip zu schützen.
- Cloud-Dienste: Union Assurance Levels sollen sich an Funktion, Kritikalität und Schutzbedarf orientieren. Der CADA darf kein paralleles Cybersicherheitsregime neben NIS2 schaffen. Starre Migrationsfristen und eine faktische Multi-Cloud-Pflicht lehnt der BDEW ab.
- Beschaffung: Vergabepflichtige Unternehmen dürfen nicht benachteiligt werden. Mehrkosten müssen kompensiert bzw. regulatorisch anerkannt werden; für Ausnahmen schlägt der BDEW eine widerlegbare Vermutung der Unverhältnismäßigkeit ab fünf Prozent Mehrkosten vor.
Digitalpolitische Ziele sollten vorrangig über Förderung und Investitionen verfolgt werden.