Zukunftsthemen der Energiewirtschaft tangieren auch die Schutzbedürfnisse der Wasserressourcen. Dazu zählen unter anderem der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, Geothermie sowie die Gewinnung von Wärme aus Abwasser. Für die Wasserwirtschaft ist klar: Auch zukünftig muss der Schutz der Wasserressourcen absolute Priorität genießen.
Geothermie und Wasserstoff: Schutz der Wasserversorgung sicherstellen
Der beschleunigte Ausbau der Geothermie- und Wasserstofferzeugungsanlagen beschreibt zwei wichtige Bausteine für die Versorgung mit klimaneutraler Energie. Der Schutz der Wasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung muss dabei unter allen Bedingungen vorrangig sichergestellt werden.
Die BDEW-Forderungen im Überblick
- Im Hinblick auf die Beschleunigung des Wasserstoffhochlauf muss der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang eingeräumt werden. Hierzu hat der BDEW einen Leitfaden für die wasserbezogene Standortauswahl von Elektrolyseuren vorgelegt.
- Die Belange der öffentlichen Wasserversorgung sind auch beim Einsatz von Geothermie zu berücksichtigen. Deshalb sind geothermische Anlagen in den Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten gänzlich zu verbieten, in der Schutzzone III von Wasserschutzgebieten sowie in ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebieten muss im jeweiligen Einzelfall im Rahmen einer wasserrechtlichen Genehmigung geprüft werden, welche Maßnahmen erlaubnisfähig sind. Um ausreichend Erfahrungen zu sammeln, sollten zunächst nur Heißwasserquellen genutzt werden (hydrothermal); Heißgesteinsquellen sollten zunächst nicht beschleunigt genutzt werden dürfen (petrothermal).
Carbon-Management-Strategie darf den Schutz der Wasserressourcen nicht gefährden
Für das Erreichen der Klimaziele bis 2045 ist nicht nur der konsequente Ausbau Erneuerbarer Energien und Effizienzmaßnahmen erforderlich – auch das Abscheiden, Nutzen und Speichern von Kohlenstoffdioxid (CO2) – auch als Carbon Management oder Carbon Capture Storage (CCS) bezeichnet – wird in vielen Bereichen unverzichtbar sein. Besonders dort, wo Emissionen technisch nicht vollständig vermeidbar sind – etwa in der Industrie oder Abfallwirtschaft – können das Abscheiden und Speichern beziehungsweise Nutzen von CO2 maßgeblich verhindern, dass das Treibhausgas in die Atmosphäre gelangt.
Bei allen Aspekten der Carbon-Management-Strategie muss der Schutz der Wasserressourcen unter allen Bedingungen sichergestellt werden. Die unterirdische Onshore-Speicherung von CO2 ist nach Auffassung des BDEW nicht mit dem Schutz der Grundwasserressourcen vereinbar.
Bei Offshore-CO2-Speichervorhaben in Deutschland sind die Risiken für Salzwasserintrusionen sowie für Schadstoffeinträge in Süßwasserreservoire zu berücksichtigen.
Die BDEW-Forderungen im Überblick
- Der Unversehrtheit der Wasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung muss sichergestellt werden und sowohl bei der Offshore-Speicherung als auch für den CO2-Abtransportgewährleistet sein.
- Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere für einen zügigen Aufbau einer Pipelineinfrastruktur zum CO2-Abtransport, müssen angepasst werden.
- Die unterirdische Onshore-Speicherung von CO2 muss in Deutschland gänzlich ausgeschlossen werden.
Wärme aus Abwasser: Hoheitliche Aufgabe der Abwasserentsorgung hat Vorrang
Kernaufgabe der Abwasserversorgung ist die hoheitliche Entsorgung und Klärung der Abwässer. Eine Wärmenutzung muss deshalb die Funktionsfähigkeit der Entsorgung weiter uneingeschränkt ermöglichen und kostenneutral für die Abwassergebühren bzw. -entgelte sein. Dies bedeutet, dass eine Wärmeentnahme im Kanal keine kostenwirksame Zuführung von Energie in der Kläranlage zur Folge hat bzw. der Einbau von Wärmetauschern im Kanal nicht zu einer Beeinflussung der technischen Nutzungsdauer führen darf.
Maßgeblich für die Abwasserentsorgung sind die Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz sowie die Gebührenordnungen der Länder. Bestehende Projekte haben gezeigt, dass unter Berücksichtigung der genannten Aspekte die Wärmenutzung aus Abwasser technisch und wirtschaftlich umgesetzt werden kann.