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Klimafolgenanpassung in der Wasserwirtschaft

Wie wir die Wasserversorgung fit für die Zukunft machen.

Klimafolgenanpassung in der Wasserwirtschaft

© Chuttersnap / Unsplash

Die Wasserwirtschaft steht vor der Herausforderung, sich an ein verändertes klimatisches Umfeld anpassen zu müssen, um auch künftig ihre zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zuverlässig und qualitativ hochwertig erfüllen zu können.  

Um Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gegenüber klimatischen Risiken widerstandsfähig zu machen, ist eine sektorenübergreifende und ganzheitliche Betrachtung zwingend – nicht nur im Wasserbereich selbst, sondern auch im Zusammenspiel mit Industrie, Landwirtschaft und der Energiewirtschaft. 

Welche Faktoren die Wasserversorgung resilienter machen

Wassernutzung in Industrie und Landwirtschaft muss im Einklang mit der öffentlichen Wasserversorgung stehen. Dabei muss die Trinkwasserversorgung Vorrang haben, insbesondere unter extremen klimatischen Bedingungen wie beispielsweise einer Dürre.  

Voraussetzung für ein wasserseitiges Krisenmanagement sind transparente Wasserentnahmen und ihre flächendeckende Erfassung 

Genehmigungs‑ und Planungsverfahren für wasserwirtschaftliche Infrastruktur müssen zudem beschleunigt werden. Der BDEW verweist darauf, dass Verfahren analog zu denen im Bereich der Erneuerbare Energien gestaltet werden sollten.  

Sie müssen konsequent verfolgt und umgesetzt werden. Dazu bedarf es der Bereitstellung entsprechender Finanzierungsmittel sowie der Schaffung eines klar definierten, verbindlichen Rechtsrahmens. Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung sollte in rechtlichen Vorgaben auf EU‑ und nationaler Ebene verankert werden.

Die Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung muss auf Trockenzeiten und Starkregenereignisse ausgerichtet werden. Erforderlich ist unter anderem der Neu- und Ausbau von Speicher- und Aufbereitungskapazitäten sowie Leitungs- und Kanalnetzen. Mit dem Bau von Wasserfernleitungen werden überregionale Verbünde geschaffen, die die lokale Wasserversorgung im Bedarfsfall stützen können.  

Im urbanen Raum ist ein Paradigmenwechsel erforderlich: Weniger Wasserabführung, mehr Rückhalt und Versickerung. Dafür müssen Flächen entsiegelt werden, Dächer und Fassaden begrünt und sogenannte Schwammstadt-Konzepte umgesetzt werden (mehr Details siehe den Abschnitt zur Schwammstadt).

Die Ressourcen zur Trinkwasserbereitstellung für nachfolgende Generationen dürfen nicht gefährdet werden. Daher ist der Gewässer- und Grundwasserschutz von zentraler Bedeutung. Schadstoffeinträge sind an der Quelle zu vermeiden. Dazu muss das Vorsorge- und Verursacherprinzip aus Sicht der Wasserwirtschaft gestärkt werden. Verursacher von Gewässerbelastungen müssen über eine erweiterte Herstellerverantwortung in die Pflicht und die finanzielle Verantwortung genommen werden. Der BDEW sieht die erweiterte Herstellerverantwortung als tragende Säule und notwendige Voraussetzung für den Schutz der Gewässer an. Sie wird Schadstoffe schon an der Quelle der Entstehung reduzieren und gleichzeitig wesentlich zur Finanzierung der Gewässerreinhaltung beitragen. Dieses zentrale umweltpolitische Instrument fand erstmals Eingang in die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) und muss nun schnellstmöglich und ohne Einschränkungen in nationales Recht übernommen werden.

In den kommenden Jahren stehen die deutschen Wasserversorger vor erheblichen Investitionen in Erneuerung, Erhaltung und Ausbau ihrer Infrastrukturen. Ein wesentlicher Teil dieser Investitionen wird durch die Auswirkungen des Klimawandels verursacht.  

Der Anteil der klimawandelbedingten Investitionen an den Gesamtinvestitionen liegt laut einer Studie des BDEW und des DVGW zwischen sieben und 30 Prozent. Legt man die aktuellen Investitionsvolumina der öffentlichen Wasserversorgung von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich zugrunde, ergibt sich für die nächsten zehn Jahre ein zusätzliches Investitionsvolumen für die Auswirkungen des Klimawandels zwischen 3,2 und 13,5 Milliarden Euro. 

Für diese zusätzlichen Finanzierungbedarfe aus der Generationenaufgabe der Klimafolgenanpassung benötigt die Wasserwirtschaft eine langfristig stabile Finanzarchitektur. Allein die Finanzierung durch Gebühren und Entgelt der Verbraucherinnen und Verbraucher wird dafür nicht ausreichen. Notwendig ist eine langfristige und belastbare Förderung durch öffentliche Mittel, beispielsweise aus dem Sondervermögen Infrastruktur oder dem Klima- und Transformationsfonds.

 

Wie viel Trinkwasser die Deutschen pro Tag verbrauchen

Schwammstadt: Klimafolgenanpassung erfordert Paradigmenwechsel 

Der Begriff Schwammstadt beschreibt ein städtebauliches Konzept, das auf eine klimaresiliente, wassersensible Stadtentwicklung abzielt. Ziel ist es, urbanen Raum so zu gestalten, dass Niederschlagswasser lokal zurückgehalten, gespeichert, versickert und verdunstet werden kann – anstatt es wie bisher überwiegend schnell abzuleiten. 

Das Schwammstadt-Prinzip soll Überflutungsrisiken mindern, die Grundwasserneubildung unterstützen, städtische Hitze reduzieren und die Wasserverfügbarkeit langfristig sichern. 

Die Umsetzung erfolgt durch eine Kombination aus technischen, naturnahen und planerischen Maßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel 

  • die Entsiegelung von Flächen,
  • Grünflächen, Dach- und Fassadenbegrünung,
  • Regenwasserrückhalt und –nutzung sowie
  • Versickerungsmulden, Rigolen und Retentionsflächen.

Die Finanzierung der Maßnahmen, die in der Regel aufwendig und teuer sind, ist ein entscheidender Faktor für die Verwirklichung. Hierfür muss die Bundesregierung einen angemessenen dauerhaften Finanzrahmen schaffen. Wünschenswert wäre zudem, dass der Gesetzgeber eine Abstimmung zwischen den zuständigen fachlichen Behörden des Gewässerschutzes bzw. der Wasserwirtschaft und den Bauverwaltungen anstößt. Hierbei könnten Regenwasseragenturen eine Beschleunigungsfunktion innehaben.

Verstärkter Schutz kritischer Infrastruktur

Der Schutz kritischer Wasserinfrastrukturen ist integraler Bestandteil einer Resilienzstrategie. Die Anlagen und Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung gehören zu den sogenannten kritischen Infrastrukturen, durch deren Ausfall oder Beeinträchtigung Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten können.

Um diese Anlagen und Einrichtungen dauerhaft verfügbar zu halten, müssen sie adäquat sowohl gegen Cyberangriffe wie auch gegen physische Bedrohungen und Sabotageakte geschützt werden. KRITIS-Dachgesetz und NIS2-Gesetz schaffen die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer Wasser- und Abwasserversorger ihr Risikomanagement ausgestalten. Der BDEW stellt seinen Mitgliedsunternehmen dazu einen Umsetzungsleitfaden zur Verfügung.

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