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Kreislaufwirtschaft bei Wasser und Abwasser voranbringen

Von der energetischen Nutzung von Klärschlamm bis zum Phosphorrecycling: Die Wasserwirtschaft setzt sich für nachhaltige Prozesse ein.

Kreislaufwirtschaft bei Wasser und Abwasser voranbringen

© Getty Images / Unsplash

Kreislaufwirtschaft ist ein nachhaltiges Wirtschaftsprinzip, bei dem Ressourcen möglichst lange im Nutzungskreislauf gehalten werden. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, Produkte und Materialien wiederzuverwenden, zu reparieren, zu recyceln und damit Rohstoffe, Energie, Emissionen und auch Wasser einzusparen. Aus Sicht der Wasserwirtschaft liegt der Fokus beim Thema Kreislaufwirtschaft vor allem auf der energetischen Nutzung von Klärschlamm und –gas und dem Phosphorrecycling. 

Klärschlamm und –gas sind erneuerbare Energiequellen 

Der BDEW unterstützt die energetische Nutzung von Klärschlamm und Klärgas. Die Steigerung der Energieeffizienz und der Weg zu einer energieautarken Abwasserreinigung sind das Ziel der neuen kommunalen Abwasserrichtlinie und somit auch der kommunalen Klimakonzepte. Daher ist die Nutzung von Klärgas und Klärschlamm zur Eigenstromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen eine logische und ökologisch wichtige Konsequenz. Dennoch führen energiepolitische Regelungen oft dazu, dass Klärschlamm und Klärgasnutzung verteuert und damit unrentabel werden. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass steuer- oder beihilfenrechtliche sowie energiepolitische Vorschläge die Nutzung weder finanziell belasten noch einschränken. 

So kann die Kreislaufwirtschaft ermöglicht werden: 

  1. Auf europäischer Ebene muss die Nutzung von Klärschlamm- und Klärgas eindeutig als Erneuerbare Energie festgeschrieben werden.
  2. Die Energienutzung von Klärschlamm und Klärgas sollte gefördert werden.
  3. Die Bundesregierung sollte den Wegfall von Hemmnissen durch Verbesserung gesetzlicher Regelungen prüfen. 

 

Abwasserentsorgung in Zahlen 

  • Das Abwasserkanalnetz in Deutschland ist mehr als 635.000 Kilometer lang.

  • Jeden Tag werden in Deutschland 25 Millionen Kubikmeter Abwasser gereinigt und wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. 

  • 97,3 Prozent der deutschen Bevölkerung sind an die Kanalisation angeschlossen.

Phosphorrecycling endlich ermöglichen

Über die seit langem beschlossene Abfallklärschlammverordnung ist ab 2029, beginnend bei großen Kläranlagen, die Bodenverwertung untersagt und gleichzeitig die Voraussetzung für Phosphorrecycling aus Klärschlamm zu schaffen. Mit dem Bau und Inbetriebnehmen erster Monoverbrennungsanlagen als bisher einziger technisch erprobter Lösung für den ersten Schritt setzt sich der Markt langsam in Bewegung. Der zweite Schritt jedoch, der Bau und erst recht die Inbetriebnahme von Phosphorrückgewinnungsanlagen aus Klärschlammasche, wurde bisher noch nicht ausreichend umgesetzt.

Weil die Wirtschaftlichkeit von recyceltem Phosphor im Vergleich zu Importen in absehbarer Zeit nicht gegeben ist, bedarf es verschiedener unterstützender Maßnahmen von Quotenregelungen bis hin zur Anpassung des Düngemittelrechts. Nicht zuletzt ist es notwendig, über die Qualitätsprüfung von Klärschlämmen solche Verfahren zu wählen, die Schadstoffeinträge in Böden verhindern. 

Die BDEW-Forderungen im Überblick 

Bund und Länder sollten Anreize schaffen, die den Bau hinreichender Monoverbrennungsanlagen ermöglichen. In Monoverbrennungsanlagen wird Klärschlamm bei hohen Temperaturen verbrannt, um Schadstoffe zu vernichten und Energie zu gewinnen. Diese speziellen Anlagen sind ein zentraler Bestandteil der zukunftsfähigen Klärschlammstrategie, insbesondere im Zuge der gesetzlichen Vorgaben zur Nährstoffrückgewinnung und zur nachhaltigen Entsorgung.

Das Düngemittelrecht muss so angepasst werden, dass Klärschlammbürtigkeit des Phosphors nicht länger marktliche Lösungen behindert.

Rezyklate sind wiedergewonnene Phosphorverbindungen, die aus Abfallströmen – insbesondere Klärschlamm oder Klärschlammasche – extrahiert und als Sekundärrohstoffe nutzbar gemacht werden können. Düngemittelproduzenten könnten verstärkt die Weiterverarbeitung der Rezyklate nutzen. Eine Möglichkeit, um dieses Ziel zu erreichen, wären entsprechende Quotenregelungen.

Phosphorrecycling sollte kein deutscher Alleingang bleiben und Böden über ein Qualitätsmanagement nicht belastet werden. Dafür könnte die Novellierung der Klärschlammverordnung auf EU-Ebene sorgen. 

Um das mit Phosphorrecycling verbundene Potenzial vollumfänglich auszunutzen, muss sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene dafür gesorgt werden, dass der zurückgewonnene Phosphor verwertet werden kann. Dafür ist ein Marktzugang zu schaffen, unter anderem durch eine EU-weite Zulassung als Düngemittel und durch Abbau bzw. Vermeidung wettbewerblicher Hindernisse.

Um eine nachhaltige ökonomische Entwicklung der Phosphorverwertung gewährleisten zu können, wäre eine Möglichkeit, eine verbindliche Abnahmequote vorzusehen. Darüber hinaus gilt es, Böden über ein Qualitätsmanagement vor Belastung zu schützen.

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