Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Donnerstag, den 17.09.2026, die Ergebnisse der EEG-Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. August 2026 bekanntgegeben. Nach vorläufigen Zahlen erhielten 237 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von insgesamt 2.523 Megawatt (MW) einen Zuschlag. Insgesamt wurden 461 Gebote mit einer Gebotsmenge von 5.250 MW eingereicht. Damit war die Ausschreibung erneut mehr als doppelt überzeichnet. Gegenüber der Maiausschreibung 2026, in der 628 Gebote mit insgesamt 6.409 MW eingereicht wurden, ist die Beteiligung zwar zurückgegangen, bewegt sich aber weiterhin auf einem hohen Niveau. Damit handelt es sich um die neunte Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land mit Überzeichnung in Folge. Durch den hohen Wettbewerb in den Ausschreibungen verringerte sich der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert nochmals deutlich – von 6,83 ct/kWh (Mai 2025) über 6,57 ct/kWh (August 2025), 6,06 ct/kWh (November 2025), 5,54 ct/kWh (Februar 26) und 5,06 ct/kWh (Mai 2026) auf nunmehr 4,79 ct/kWh. Der von der Bundesnetzagentur am 12. Dezember 2025 festgelegte Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land im Jahr 2026 liegt bei 7,25 ct/kWh. Damit ist der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert innerhalb der letzten sechs Ausschreibungsrunden um 2,21 ct/kWh gesunken. Das niedrigste noch bezuschlagte Gebot lag bei nur 4,49 ct/kWh.
Die Windenergiebranche leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung der Energiewende. Um diese Entwicklung nicht durch Stapeleffekte unterschiedlicher Regelungen für dasselbe Ziel zu gefährden, kommt es nun auf einen konsistenten und verlässlichen Rahmen an. Die diversen anstehenden Maßnahmen in EEG- und EnWG-Novelle müssen mit der Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik im AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur sowie möglichen Vorgaben aus dem EU Grids Package zusammengedacht und kohärent ausgestaltet werden. Entscheidend ist, Dopplungen und unerwünschte Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Regelungsansätzen sowie eine mögliche Steigerung der Kredit-Finanzierungskosten zu vermeiden und Investitionssicherheit zu gewährleisten.
Weitere Ausbaubeschleunigung für Zielerreichung notwendig
Seit Jahresbeginn wurden mehr als 2,4 Gigawatt (GW) neue Windenergieleistung an Land installiert. Mit einer derzeit installierten Gesamtleistung von mehr als 70 GW bleibt Deutschland jedoch deutlich hinter dem Ausbauziel von 84 GW bis Ende 2026 zurück. Es bedarf umgehend zusätzlicher Ausschreibungsvolumina, um die große Menge bereits genehmigter Windenergieanlangen zeitnah installieren zu können.
Mit dem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung zahlreiche kurzfristig wirksame Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Besonders hervorzuheben sind die geplanten zusätzlichen Ausschreibungsvolumina von insgesamt 12 Gigawatt für Windenergie an Land, die auf die kommenden Ausschreibungsjahre verteilt werden sollen. Damit kann die umfangreiche Pipeline bereits genehmigter Windenergieprojekte zügig realisiert und der Ausbau wieder näher an den erforderlichen Zielpfad herangeführt werden.
Die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen bestätigt erneut die bekannten Muster aus vergangenen Ausschreibungsrunden: Niedersachsen nimmt im Bundesländervergleich erneut die Spitzenposition ein, gefolgt von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. Weiterhin verzeichnen Windenergieanlagen an Südstandorten ein vergleichsweises geringes Zuschlagsvolumen. Um den Windenergieausbau in Süddeutschland zu stärken und einen ausgewogeneren Ausbau in ganz Deutschland zu unterstützen, sollte aus Sicht des BDEW eine temporäre Südquote in den regulären EEG-Ausschreibungen eingeführt werden. Beispielsweise könnten 30 % des Ausschreibungsvolumens für Projekte in der Südregion reserviert werden. Entscheidend ist, dass nicht ausgeschöpfte Mengen innerhalb derselben Ausschreibungsrunde in das reguläre, standortunabhängige Ausschreibungsvolumen übergehen können. So kann der Ausbau in Süddeutschland gezielt beschleunigt werden, ohne die Effizienz des wettbewerblichen Ausschreibungssystems zu beeinträchtigen.
Drängende Themen für eine anhaltende Beschleunigung beim Ausbau der Windenergie an Land
1. Erneuerbare Energien stärken Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit
Die geopolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, wie unmittelbar internationale Konflikte Energiepreise, Lieferketten und Versorgungssicherheit beeinflussen. Eine sichere, resiliente und bezahlbare Energieversorgung ist damit nicht nur eine energiepolitische Aufgabe, sondern eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliche Stärke, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und politische Souveränität. Zugleich haben die jüngsten Krisen die Verwundbarkeit eines stark von fossilen Energieimporten abhängigen Energiesystems gegenüber Preisschwankungen und geopolitischen Einflussnahmen offengelegt. Energiepolitik ist deshalb immer auch Sicherheits- und Standortpolitik.
Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa ist vor diesem Hintergrund weit mehr als ein Beitrag zum Klimaschutz. Er stärkt die Versorgungssicherheit und Krisenfestigkeit und trägt dazu bei, außenwirtschaftliche Abhängigkeiten zu verringern. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Windenergie an Land zu. Für ein leistungsfähiges Gesamtsystem sind ein regional ausgewogener Ausbau sowie leistungsfähige Stromnetze erforderlich. Zugleich gilt es, die grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten weiterzuentwickeln, damit Strom effizient innerhalb Europas transportiert und die Vorteile des europäischen Strombinnenmarkts bestmöglich genutzt werden können.
Gleichzeitig muss die Elektrifizierung von Verkehr, Gebäuden und Industrie weiter voranschreiten. Strombasierte Anwendungen können die Energieeffizienz erhöhen, den Primärenergiebedarf und die CO₂-Emissionen senken und zugleich den Verbrauch fossiler Energieträger reduzieren. Damit sinkt auch die Abhängigkeit von Energieimporten und den damit verbundenen Ausgaben.
Umso wichtiger sind verlässliche und langfristig planbare Rahmenbedingungen für Investitionen. Das Festhalten am Ziel eines Anteils Erneuerbarer Energien von 80 Prozent am Bruttostromverbrauch bis 2030 sowie die Fortführung der Ausbaupfade für Windenergie und Photovoltaik bis 2032 im Zuge der laufenden EEG-Novelle setzen hierfür wichtige Signale. Planungssicherheit schafft die Grundlage für langfristige Investitionsentscheidungen, vermeidet Investitionszurückhaltung und stärkt damit nicht zuletzt die Energiewirtschaft und ihre Zulieferindustrien in Deutschland und Europa.
Schließlich sollte der Strompreis durch eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich vorgegebene Mindestmaß und ggf. weitere steuerliche Maßnahmen gezielt entlastet werden. Ein niedrigerer Strompreis kann zusätzliche Anreize für die Elektrifizierung in Verkehr, Gebäuden und Industrie setzen und damit den Umstieg von fossilen Energieträgern auf strombasierte Anwendungen unterstützen.
2. Ausdrückliche Ablehnung des geplanten Pachtdeckels
Mit dem Regierungsentwurf zur Novelle des EEG 2027 soll in § 36d EEG-RegE erstmals eine gesetzliche Begrenzung der Entgelte für die Nutzung von Grundstücken zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen an Land eingeführt werden (Pachtdeckel). Für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 19 Kalenderjahre sollen die Entgelte auf höchstens 3,5 Prozent des Produkts aus dem jährlich erzielbaren Standortertrag und dem jeweils maßgeblichen anzulegenden Wert begrenzt werden.
Der BDEW sieht für eine solche gesetzliche Begrenzung derzeit keine Notwendigkeit und lehnt die vorgesehene Ausgestaltung ausdrücklich ab. Der intensive Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen sorgt bereits für eine wirtschaftliche Projektkalkulation und vermeidet dadurch überhöhte Pachtzahlungen. Projekte mit überhöhten Pachten haben mittlerweile keine Chance mehr einen Zuschlag zu erlangen. Zudem werden bestehende Pachtverträge aufgrund der veränderten Marktbedingungen zunehmend nachverhandelt. Die geplante Regelung würde absehbar die Flächenverfügbarkeit, Projektpipeline und die Bankfähigkeit bestehender Nutzungsverträge gefährden, da bereits laufende Planungen gegenüber allen Flächeneigentümern neu auf den Prüfstand kämen. Würde die Attraktivität der Flächenbereitstellung für Eigentümer sinken, drohten eine Verknappung geeigneter Standorte und damit eine zusätzliche Hürde für den notwendigen Windenergieausbau. Auch positive Auswirkungen auf die Akzeptanz sind fraglich: Gerade regionale Wertschöpfung und eine angemessene finanzielle Beteiligung lokaler Akteure, wie Gemeinden als Verpächter von Windflächen, können wesentlich dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort zu stärken. Details sind außerdem in unsere EEG-Stellungnahme zum Regierungsentwurf zu finden.
3. Positive Zubau-Entwicklung durch sicheren Erneuerbare-Energien-Investitionsrahmen fortsetzen
Der derzeitige gesetzliche Rahmen für Windenergieanlagen an Land nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 ist durch die Europäische Kommission beihilferechtlich bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt (s. Genehmigung, Punkt 2.6. Duration of the support Rn. 211 auf Seite 56). Um den positiven Trend bei den Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land weiter aufrechtzuerhalten, ist es entscheidend, dass der zukünftige Investitionsrahmen für Erneuerbare Energien ohne Fadenriss integriert und etabliert werden kann. Daher muss nun die laufende Novelle des EEG zügig abgeschlossen werden, damit die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung starten und noch im Jahr 2026 abschließen kann.
4. Netzausbaubeschleunigung auf der Hochspannungsebene
Der zügige Ausbau des 110-kV-Hochspannungsnetzes ist von zentraler Bedeutung – sowohl für den Anschluss neuer Erzeugungsanlagen und Verbrauchseinrichtungen (wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge, Industrieprozesse) als auch für Netzanschlüsse im nachgelagerten Mittelspannungsnetz. Realisierungszeiten des Netzausbaus von durchschnittlich zehn Jahren sind für einen Industriestandort wie Deutschland nicht hinnehmbar. Deshalb braucht es noch vor Abschluss des Jahres 2026 ein umfassendes Beschleunigungspaket für den Netzausbau.
Dieses ergänzende Beschleunigungspaket für den Netzausbau, sollte die Planungs- und Genehmigungsprozesse im Hochspannungsnetzausbau vereinfachen und zu spürbaren Verkürzungen der Verfahren führt. Damit kann zugleich Punkt 16 des Beschlusses des Koalitionsausschusses „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ aufgegriffen werden. Darin wurde eine Beschleunigung des Verteilnetzausbaus mit dem Ziel angekündigt, die Realisierungsdauer von Netzprojekten zu halbieren. Das BDEW-Positionspapier „Kurzfristige Maßnahmen zur Beschleunigung des 110 kV-Hochspannungsnetzausbaus“ skizziert, kurzfristige Maßnahmen, um dies zu erreichen. Das Thema Netzausbau wird auch in Landesparlamenten diskutiert, so zum Beispiel im Bayerischen Landtag.