„Der Ausbau der Offshore-Windenergie stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland, gibt Impulse für den Ausbau der Hafeninfrastruktur und sichert Arbeitsplätze entlang der gesamten Lieferkette. Wir begrüßen die Beibehaltung der Ausbauziele. Zugleich muss der Ausbau künftig noch kosteneffizienter erfolgen. Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes muss dafür verlässliche Investitionsbedingungen schaffen und die tatsächliche Realisierung der Projekte sichern.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kommt es darauf an, die Regelungen so auszugestalten, dass sie verlässliche Bedingungen für Investitionen und die tatsächliche Realisierung der Projekte schaffen. Der Abschluss der WindSeeG-Novelle bis Ende 2026 ist unerlässlich, um in 2027 nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission neue Flächen zu vergeben und die Kontinuität des Offshore-Wind-Ausbaus in Deutschland sicherzustellen.
Aus Sicht der Energiewirtschaft gilt: Wir brauchen ein einstufiges Ausschreibungsverfahren auf Basis der direkten Vergabe zweiseitiger, indexierter Differenzverträge, um den Ausbau von Wind Offshore voranzubringen. Eine wirksame Indexierung zur Berücksichtigung der Kostenentwicklungen senkt mögliche Risikoaufschläge und führt daher gerade in den Anfangsjahren zu geringeren Stromkosten. Das vorgesehene zweistufige Verfahren setzt dagegen die Fehlanreize für riskante Gebote fort und kann die Akteursvielfalt weiter reduzieren. Für eine möglichst hohe Akteursvielfalt im Ausbau sollte zudem eine Obergrenze von maximal einem Zuschlag pro Bieter pro Jahr eingeführt und die Sicherheitsleistung bei CfD-Auktionen auf circa 100 Mio. €/GW angesetzt werden.
Die Verlängerung der Betriebszeit auf 35 Jahre ist richtig, denn sie senkt die volkswirtschaftlichen Kosten und reduziert Umwelteingriffe. Gleichzeitig müssen aber auch die regulatorischen Rahmenbedingungen im EnWG und die Regulierung der Offshore-Netzanbindungssysteme entsprechend angepasst werden. Dringenden Handlungsbedarf sehen wir bei der Rückgabe und Neuausschreibung von Flächen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt bislang offen, ob und wie eine frühzeitige, geordnete Rückgabe und Neuausschreibung erfolgen kann, wenn Projekte nicht mehr realisiert werden können. Das gefährdet die Ausbauziele und Arbeitsplätze entlang der gesamten Lieferkette. Deshalb muss im parlamentarischen Verfahren dringend eine Lösung gefunden werden. Der BDEW hat hierzu einen konkreten Vorschlag erarbeitet.
Wir fordern ein Unterziel in einer Größenordnung von zehn Gigawatt für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte als Teil des Ausbauziels von 70 Gigawatt bis 2045 vor. Im Gesetz sollte klar geregelt werden, nach welchen konkreten Kriterien diese Projekte auf die Ausbauziele angerechnet werden. Das schafft die notwendige Grundlage für die Steigerung der Kosteneffizienz durch eine vorausschauende Reduzierung der Leistungsdichte in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und eine verstärkte Kooperation mit den Nachbarstaaten.
Die Ermöglichung kombinierter Anschlusskonzepte aus Seekabeln und Wasserstoffpipelines für Offshore-Elektrolyse in den dafür festgestellten sonstigen Energiegewinnungsbereichen ist richtig. Allerdings sollten mit der Novelle auch weitere wichtige Aspekte für die Demonstration und den Hochlauf der Technologie geregelt werden.“