Die Unternehmen der Branche in ihrer ganzen Akteursvielfalt, mit ihren Investitionen, Produkten, Dienstleistungen und Infrastrukturen, ihren Ideen und Erfahrungen stehen für eine sichere und effiziente Energieversorgung und eine sichere und nachhaltige Wasserwirtschaft. Die Transformation sehen wir als große Chance.
Was wichtig war, ist und wird, haben wir für Sie aufgeschrieben:
Finanzierung sichern, Digitalisierung voranbringen
Die Transformation der Energie- und Wasserwirtschaft erfordert enorme Investitionen und digitale Lösungen, die in der Praxis funktionieren. Der BDEW setzt sich deshalb dafür ein, die Finanzierung der Energiewende zu erleichtern, privates Kapital zu mobilisieren und die Digitalisierung der Branche gezielt voranzubringen.
Ein zentrales Thema bleibt die Finanzierung. Der BDEW hat deswegen das Konzept eines Energiewendefonds vorgeschlagen und ausgearbeitet, das jetzt mit dem Deutschlandfonds aufgegriffen wird. Der Fonds muss nun ein wichtiger Hebel werden, um privates Kapital für Netze, Erneuerbare Energien, Wärmewende und die Transformation des Gassektors zu mobilisieren. Entscheidend ist, dass Risiken abgesichert, Eigenkapital gestärkt und Finanzierungskosten gesenkt werden – insbesondere für Stadtwerke und kommunale Energieunternehmen. Diese Fragen standen auch im Mittelpunkt der erfolgreichen BDEW/VKU-Finanzierungskonferenz, bei der Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Energie- und Finanzwirtschaft über geeignete Instrumente und politische Leitplanken beraten haben.
Auch die Digitalisierung bleibt ein Schlüsselthema. Beim Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze setzt sich der BDEW erfolgreich für eine diskriminierungsfreie Migration und verlässliche Investitionsbedingungen ein, die vor allem im Entwurf des Telekommunikationsgesetzes und in den Ansätzen der BNetzA zu erkennen sind. So sorgen wir dafür, dass mit einem fairen Übergang zur künftigen Internetinfrastruktur Investitionen für die Energie- und Wasserwirtschaftsunternehmen attraktiv bleiben und die Amortisation bestehender Investitionen gesichert wird. Zugleich unterstützt der Verband die digitale Transformation der Branche durch Studien, Leitfäden und neue Austauschformate – etwa zum Einsatz von Datenanalysen und einem Branchendialog zum Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Stromverteilnetzbetreibern.
Hier bleiben wir dran
- bessere Finanzierungsbedingungen für die Branche
- Stromsteuersenkung für alle
- Eigenkapitalstärkung der Energieversorgungsunternehmen
- praktikable Regelungen zur Rückstellungsbildung bei Gasnetzen
- Kupfer-Glas-Migration voranbringen, Digital Networks Act und TKG-Änderungsgesetz eng begleiten und verbessern
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz weiter eng voranbringen
Sicherheit kritischer Infrastrukturen stärken
Versorgungssicherheit, zivile Verteidigung und der Schutz von Energie- und Wasserinfrastrukturen gehören eng zusammen. Der BDEW zählt zu den Wortführern in den Debatten darum, wie der Schutz kritischer Infrastrukturen praxistauglich, wirksam und gemeinsam mit Staat, Behörden und Unternehmen weiterentwickelt werden kann.
Gerade nach den jüngsten Anschlägen auf die Berliner Strominfrastruktur hat der BDEW die öffentliche Diskussion über systematische Schwachstellenanalysen geprägt. Erfolgreich konnte ein Bewusstsein für eine notwendige Neubewertung von Transparenzpflichten geschaffen werden. Ebenso ist der BDEW bevorzugter Ansprechpartner der Politik, wenn es um den Schutz kritischer Infrastrukturen geht, wie unter anderem die Berufung als Sachverständige in den Bundestag zeigt.
Dabei bleibt das Ziel klar: Es braucht einen pragmatischen Ansatz, der kritische Infrastrukturen räumlich und netztechnisch betrachtet, Verwundbarkeiten identifiziert und konkrete Maßnahmen für Schutz, Schadensbegrenzung und Wiederherstellung ableitet – ohne unnötige zusätzliche Belastungen. Im Mittelpunkt müssen Maßnahmen stehen, die tatsächlich zur Resilienz beitragen, Wiederherstellungsfähigkeit stärken und sensible Analysedaten schützen.
Mit dem ersten KRITIS-Gipfel 2026 hat der BDEW ein starkes Signal für mehr Resilienz gesetzt. Deutlich wurde: Es braucht klare Zuständigkeiten, belastbare Kommunikationswege, ein gemeinsames Lagebild und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit Formaten wie diesen zeigt der Verband: Die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft stehen bereit, ihre Expertise einzubringen und gemeinsam mit Staat und Behörden tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Auch die Drohnenabwehr rückt immer stärker in den Fokus. Unautorisierte Drohnenüberflüge über kritische Infrastrukturen nehmen zu und stellen eine wachsende Gefahr dar. Unter anderem mit einem Positionspapier und dem 2. Drone Day auf dem Gelände des Kraftwerks Neurath setzt der BDEW wichtige Impulse. Klar ist, dass es praxistaugliche Detektions- und Abwehrmöglichkeiten für die Betreiber kritischer Infrastrukturen braucht. Der BDEW bringt sich in die Diskussionen auf EU-Ebene zur Überarbeitung der EU-Energie-(versorgungs-)sicherheitsgesetzgebung ebenso wie bei den Vorgaben zur kritischen Infrastruktur ein, die insbesondere in der KRITIS-Gesetzgebung national einfließen.
Hier bleiben wir dran
- KRITIS-Schutz weiterentwickeln: es braucht klare Zuständigkeiten, ausfallsichere Krisenkommunikation sowie die Finanzierung notwendiger Schutz- und Resilienzmaßnahmen
- Geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Finanzierung bei der Drohnenabwehr
Bürokratieabbau im Endkundenmarkt steht seit langem im Fokus des BDEW. 2025 konnten mit den Änderungen im EnWG einige Vereinfachungen erreicht werden. Insbesondere der Wegfall der Informationspflichten und des Sonderkündigungsrechtes bei der unveränderten Weitergabe von Senkungen staatlich induzierter Preisbestandteile und der Netzentgelte (§ 41 Absatz 6 EnWG) stellte eine wesentliche Forderung des BDEW dar. Der BDEW wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Regelung erweitert und künftig auch bei steigenden staatlich induzierten Preisbestandteilen angewendet werden kann.
Um die hohen Kosten und Aufwände bürokratischer Auflagen für Vertrieb und Handel gegenüber politischen Entscheidungsträgern darstellen zu können, erarbeitet der BDEW aktuell ein Gutachten. Dieses soll anhand bestehender Gesetzgebung bürokratische Elemente quantitativ und qualitativ analysieren und daraus Kernpunkte bürokratiearmer Gesetzgebung in einer „Checkliste” erarbeiten.
Bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) setzt sich der BDEW weiterhin für eine praxistaugliche Anpassung und Entbürokratisierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ein. Im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie begrüßt der BDEW, dass die Regelungen des EnEfG an europäische Vorgaben angepasst werden sollen. Dies hatte der BDEW seit langem gefordert. Dennoch bleibt bei den weiter bestehenden Kontroll- und Berichtspflichten zu prüfen, ob dem bürokratischen Aufwand ein angemessener Effizienznutzen entgegensteht. Zudem bedauert der BDEW, dass die Chance einer parallelen Novelle von EnEfG und EDL-G nicht genutzt wurde, um beide zu einem Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetz zusammenzuführen. Außerdem sind die Anforderungen an die Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) stärker zu berücksichtigen. Gleichzeitig begleitet der BDEW auf EU-Ebene die Vorbereitung der anstehenden Reform der EED mit dem Ziel, die übergreifende Zielvorgabe zu lockern.
Mit dem Ziel, die wichtigsten Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, Netzentgeltmodulen und Rollout-Verpflichtungen individuell und digital für Gebäudeeigentümer aufzubereiten, haben BDEW und HEA ein interaktives Tool zu den Regelungen des § 14a EnWG veröffentlicht. Auf Basis gebäudeindividueller Angaben werden relevante Informationen interaktiv berechnet und abschließend in einem herunterladbaren PDF verständlich für Anlagenbetreiber und Letztverbraucher aufbereitet: Tool zu § 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen | BDEW
Wie gut Deutschland in Sachen Energieeffizienz ist, zeigt ein detailliertes und interaktives Energieflussbild des BDEW, der AG Energiebilanzen (AGEB), der HEA und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE). Die Nutzenergiebilanz umfasst die Sektoren Verkehr, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen und private Haushalte und weist den Anteil der Energie aus, der am Ende der gesamten Umwandlungskette dem Endverbraucher als Nutzenergie zur Verfügung steht: Interaktive Grafik zur Nutzenergiebilanz | BDEW
Die neue BDEW-Studie „Stromverbrauch im Haushalt 2025“ zeigt: Tendenziell sinkt der Stromverbrauch der Haushalte, besonders stark bei 1-Personen-Haushalten mit -18 Prozent gegenüber dem Verbrauchszeitraum 2019/20. Allerdings wirkt sich Home-Office verbrauchserhöhend aus. Die Veränderungen der letzten Jahre im Stromverbrauchsverhalten der Privathaushalte sind enorm, waren aber bislang kaum quantifiziert. Die vollständigen Studienergebnisse sind hier.
Hier bleiben wir dran
- Bürokratieabbau im Endkundenmarkt bzw. Senkung der Kosten und Aufwände bürokratischer Auflagen für Vertrieb
- Praxistaugliche Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) bzw. Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
- EU-Post 2030 Rahmen für Energieeffizienz: praxistaugliche Vorgaben ohne zusätzliche Berichtsbürokratie sicherstellen
- Rechenzentren und Energieverbrauchsdaten: realistische und umsetzbare Transparenzanforderungen erreichen
- Aktionsplan Elektrifizierung: Elektrifizierung durch bezahlbare Strompreise, Netze, Flexibilität und einfache Kundenprozesse ermöglichen
Stromnetze: Investitionsrekorde und regulatorische Weichenstellungen
Die Netze sind das Rückgrat der Energiewende – und stehen vor enormen Herausforderungen durch Elektrifizierung, dezentrale Einspeisung und die wachsende Zahl steuerbarer Verbraucher. Gleichzeitig müssen zentrale regulatorische Rahmenbedingungen neu gesetzt und inhaltlich aufeinander abgestimmt werden: Mit dem AgNes-Verfahren steht die grundlegende Reform der Netzentgeltsystematik bevor. Das Netzpaket soll den Umgang mit knappen Kapazitäten in engpasslimitierten Gebieten rechtssicher regeln. Der BDEW begleitet diese Prozesse aktiv – und hat in beiden Arenen bereits wichtige Positionen platziert. Netzbetreiber leisten schon heute Beträchtliches. Sie stellen eine ausgesprochen hohe Versorgungssicherheit sicher, was einen erheblichen und oft unterschätzten Faktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland bedeutet – und dies, während das Energiesystem von Grund auf umgebaut wird.
Das haben wir erreicht
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber investierten im Jahr 2025 22,2 Mrd. Euro – und übertrafen damit bereits heute den für 2030 geplanten Zielwert. Auch die Verteilnetzbetreiber erhöhten ihre Budgets deutlich auf 11 Mrd. Euro. Diese Dynamik ist kein Selbstläufer: Sie setzt verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen voraus – für die sich der BDEW kontinuierlich einsetzt.
Ein unmittelbarer Entlastungserfolg für die gesamte Branche war die gesetzliche Verankerung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Mrd. Euro, der seit Januar 2026 wirkt. Der Zuschuss wirkt über alle Netzebenen und entlastet sowohl Haushalts- als auch Industriekunden. Zugleich hat der BDEW klargemacht: Für Planungssicherheit und Investitionskontinuität braucht es eine mehrjährige Absicherung – nicht nur eine Einmallösung.
Im laufenden AgNes-Verfahren der Bundesnetzagentur – dem zentralen Festlegungsprozess zur Neugestaltung der Stromnetzentgeltsystematik ab 2029 – konnte der BDEW einen wichtigen Etappenerfolg erzielen: Die BNetzA hat die Forderung des BDEW nach Einführung eines Kapazitätspreises aufgenommen und plant dessen Einführung in ihrem Grundmodell, allerdings erst für Kunden ab 100 MWh. Zudem wurde dem Vertrauensschutz bei Speichern und Elektrolyseuren Rechnung getragen. Außerdem ist es uns gelungen, dass die BNetzA die Industrienetzentgelte nicht separat, sondern als integralen Bestandteil des Gesamtsystems betrachtet und diskutiert.
Auf EU-Ebene hat der BDEW das Netzinfrastrukturpaket seit dem EU-Aktionsplan für Stromnetze (November 2023) eng begleitet. Bereits in seiner Konsultationsrückmeldung (Sommer 2024) sprach sich der BDEW ausdrücklich für eine sektorübergreifende Netzplanung aus, da eine gute Koordinierung zwischen Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur Planungssicherheit und Resilienz gleichermaßen stärkt. Gemeinsam mit Eurelectric hat der BDEW mit der Studie „Grids4Speed“ den Investitions- und Digitalisierungsbedarf in Europas Verteilnetze belegt und die nötigen regulatorischen, technologischen und lieferkettenbezogenen Voraussetzungen definiert. Ein konkretes Ergebnis: die Anerkennung vorausschauender Investitionen für Netzbetreiber.
Das bleibt auf der Agenda
Der AgNes-Prozess ist die wichtigste regulatorische Weichenstellung der nächsten Jahre. Die Bundesnetzagentur plant einen Festlegungsentwurf Mitte 2026, die Festlegung Ende 2026; ab 2029 gilt das neue System verbindlich. Streitpunkt bleibt der BNetzA-Vorschlag dynamischer Netzentgelte für Speicher, Verbraucher und Einspeiser. Der BDEW lehnt diesen Ansatz gemeinsam mit anderen Verbänden ab und setzt sich für wirksamere, praktikable Lösungen ein.
Beim Netzpaket drängt der BDEW auf ein kohärentes Gesamtpaket statt eines isolierten Engpassverwaltungsgesetzes: Regelungen zu engpasslimitierten Gebieten müssen Lenkungswirkung entfalten und Wirtschaftlichkeit wahren; zugleich braucht es ein echtes Beschleunigungspaket mit vereinfachten Umweltprüfungen beim Ersatzneubau, verpflichtenden Bearbeitungsfristen und Entbürokratisierung der Planfeststellungsverfahren. Ein durchschnittlicher Realisierungszeitraum von zehn Jahren ist für einen Industriestandort wie Deutschland nicht hinnehmbar.
Beim Smart-Meter-Rollout wurde die Pflichtquote von 20 % 2025 im Durchschnitt leicht übererfüllt; bis 2032 soll sie auf 90 % steigen. Der BDEW setzt sich für verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen für diesen Kraftakt ein.
Für das EU Grids Package wird der BDEW darauf drängen, dass Genehmigungsbeschleunigung und integrierte Netzplanung bürokratiearm und mit echtem Mehrwert gegenüber nationaler Praxis ausgestaltet werden. EU-Vorgaben, die bestehende Verfahren konterkarieren oder lediglich zusätzliche Berichtspflichten schaffen, lehnen wir ab. Der Schutz kritischer Infrastruktur muss bei allen Veröffentlichungspflichten gewährleistet bleiben. Den ausstehenden EU-Gesetzesvorschlag zu Netzentgelten begleitet der BDEW eng – auch mit Blick auf den AgNes-Prozess.
Hier bleiben wir dran
- AgNes-Festlegung der BNetzA (Ende 2026): Einspeiseentgelte abwehren, Gesamtsystematik sichern
- Netzpaket: konsistentes, praxistaugliches Gesamtpaket für Netzanschlussverfahren und Beschleunigungsmaßnahmen für den Netzausbau durchsetzen. Analoge Forderungen an das EU-Netzinfrastrukturpaket (EU Grids Package), ergänzt um konsistente Beschleunigungsregelungen durch Vereinheitlichung aller betroffenen EU-Rechtsakte
- NEST-Prozess der BNetzA: auskömmliche EK-Verzinsung für Netzinvestitionen
- Smart-Meter-Rollout: praxistaugliche Regulierung für alle Messstellenbetreibergrößen
- Integrierte Netzplanung: Strom, Gas, Wärme koordiniert voranbringen; darunter auch auf europäischer Ebene über das EU Grids Package.
- EU-Strommarktdesign: Erhalt der deutschen Stromgebotszone, Ausbau der europäischen Netzinfrastruktur
Gasnetzinfrastruktur
Die Umsetzung des Wasserstoff-Kernnetzes hat begonnen. Die ersten Leitungsabschnitte sind fertiggestellt und erste Kapazitätsreservierungen lassen ein großes Interesse bei den Unternehmen erkennen. Der BDEW hat sich intensiv in die Entwicklung praxistauglicher und belastbarer Musterverträge eingebracht – sowohl für die Reservierung von Wasserstoffkapazitäten als auch für die Nutzungsmöglichkeit des clusterübergreifenden Transports. Um den Wasserstoffhochlauf netzseitig zu unterstützen, braucht es zeitnah einen Finanzierungsrahmen für Wasserstoffnetze außerhalb des Kernnetzes. Der BDEW hat dafür einen ersten Vorschlag erarbeitet. Dieser setzt in den Regionen an und ermöglicht eine bedarfsgerechte Infrastrukturentwicklung.
Mit der Umsetzung des EU-Gas/H2-Pakets befindet sich ein zentrales Vorhaben für die Weiterentwicklung der Gasverteilernetze in der parlamentarischen Beratung. Der BDEW konnte bereits wichtige Verbesserungen durchsetzen, wie die Einführung einer flexibleren Kündigungsfrist dort wo bereits Wärmenetze bestehen. Zukünftig können Gasnetzbetreiber auf Basis eines genehmigten Netzentwicklungsplan Strom NEPs oder VNEPs den Netzzugang verweigern oder bestehende Netzanschlüsse kündigen. Ein anlassloser Rückbau von stillgelegten Gasleitungen kann vom Netzbetreiber nicht gefordert werden. Stattdessen greift eine umfassende Duldungspflicht auf Basis der genehmigten VNEPs.
Der BDEW setzt sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für weitere Verbesserungen ein. Unter anderem sollte die verkürzte Trennungsfrist nicht auf das Vorhandensein von Wärmenetzen beschränkt sein, sondern technologieoffener ausgestaltet werden. Außerdem muss bei Einhaltung der bislang vorgesehenen langen Trennungsfristen gewährleistet sein, dass der Netzbetreiber die Leitung tatsächlich stilllegen darf. Die derzeit vorgesehene Regelung, wonach eine Trennung nicht erfolgen kann, wenn absehbar ist, dass die in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehene Alternative zwei Jahre vor der Anschlusstrennung noch nicht verfügbar sein wird, ist zu streichen.
Der BDEW arbeitet derzeit an einer Positionierung zum Netzanschluss von Biomethananlagen. Eine inhaltliche Zusammenfassung des BDEW-Vorschlags findet sich in Kapitel 9 dieses Dokumentes.
Der BDEW erarbeitet derzeit verbändeübergreifend die Kooperationsvereinbarung Wasserstoff (KoV H₂). Sie soll ab dem 1. Januar 2028 die Grundlage für einen diskriminierungsfreien Netzzugang und einheitliche Marktprozesse im Wasserstoffmarkt bilden. Inhaltlich baut die KoV H₂ auf den Festlegungen WasABi und WaKandA auf und überführt zentrale regulatorische Vorgaben in praxistaugliche Prozesse für die Branche.
Hier bleiben wir dran
- Finanzierung Wasserstoffnetze außerhalb des Kernnetzes
- Wirtschaftlicher Anschluss von Biomethananlagen ans Gasnetz unter Berücksichtigung der Transformation der Gasnetze
- Praktische Umsetzung der mit der EnWG-Novelle eingeführten Verteilernetzentwicklungsplanung
- Kooperationsvereinbarung Wasserstoff: Klare H2-Netzzugangsregelungen für den Markthochlauf in Deutschland
- Kooperationsvereinbarung Gas: Kontinuierliche Überarbeitungen und Aktualisierungen der Standardverträge und Anwendungshilfen
EEG-Novelle und Überarbeitung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Der starke Ausbau der Photovoltaik ist ein großer Erfolg der Energiewende. Mit dem Solarspitzengesetz wurden wichtige Schritte unternommen, um diesen Erfolg systemverträglicher abzusichern: Einspeisespitzen werden besser adressiert, Steuerbarkeit und Marktintegration gestärkt. Der nächste wichtige Schritt folgt nun: Mit dem Entwurf des EEG 2027 werden die zentralen Weichen dafür gestellt, den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ambitioniert fortzuführen und zugleich stärker auf Kosteneffizienz, Marktintegration und praktische Umsetzbarkeit auszurichten. Der BDEW begrüßt daher grundsätzlich die im Entwurf vorgesehenen Anpassungen und dass Aspekte des Positionspapiers Energiewende bezahlbar gestalten aufgegriffen werden. Für das weitere Gesetzgebungsverfahren kommt es nun darauf an, bestehende Hemmnisse etwa bei der Übererlösabschöpfung, der Direktvermarktung insbesondere für kleinere Anlagen und bei PPAs abzubauen.
Auf EU-Ebene begleitet der BDEW eng die Reform der Erneuerbarenrichtlinie für die Zeit nach Post 2030 in der aktuellen Konsultationsphase und im Gesetzgebungsprozess ab Ende des Jahres. Dabei setzt sich der BDEW klar für eine grundsätzliche Beibehaltung des auf Erneuerbare Energien fokussierten Rechtsrahmens, mit einem EU-weiten verbindlichen Erneuerbaren-Ausbauziel, allerdings deutlich vereinfachter Unterzielstruktur.
Flexibilität, gesicherte Leistung und Systemintegration
Flexibilisierung ist der Schlüssel zur Energiewelt der Zukunft. Um volatil erzeugten Strom möglichst effizient nutzen zu können, bedarf es eines breiten Instrumentenmixes: flexibel regelbare Gaskraftwerke, die perspektivisch mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden, Sektorkopplung und steuerbare Lasten auf Verbrauchsseite, Pumpspeicherkraftwerke und Batteriespeicher aller Größenklassen. Entscheidend im Sinne einer Systemintegration wird sein, wie diese unterschiedlichen Flexibilitäten - von der Bereitstellung von Momentanreserve und Regelleistung über den Ausgleich von Nachfrage und Erzeugungsspitzen bis hin zur Abdeckung langanhaltender Dunkelflauten - zusammen das Energiesystem unterstützen.
Stromspeicher sind zum systemrelevanten, elementaren Baustein der Energiewende geworden. Ohne schnelle regulatorische Klarheit und effiziente Verfahren drohen Investitionsrückgänge – mit möglichen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit, Strompreise und Netzkosten. Entscheidend sind daher verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen, Netzanschluss und Betrieb. Die Anforderungen an eine investitionssichere Ausgestaltung der künftigen Speicher-Netzentgeltsystematik hat der BDEW in seiner Stellungnahme zu den BNetzA-Orientierungspunkten zu Speichernetzentgelten konkretisiert. Netzanschlussvergabeverfahren für Erzeugung, Speicher und Anlagen müssen einfacher, einheitlicher, transparenter, digitaler und effizienter werden.
Mit dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) will die Bundesregierung den Zubau gesicherter Leistung nun konkret auf den Weg bringen. Die Ergebnisse der letzten Versorgungssicherheitsmonitorings zeigen klar: Deutschland braucht kurzfristig zusätzliche gesicherte Leistung, um den Kohleausstieg abzusichern, ältere Kraftwerkskapazitäten zu ersetzen und Versorgungssicherheit auch in Phasen geringer Wind- und PV-Einspeisung zu gewährleisten.
Neben flexibel regelbaren Gaskraftwerken müssen auch Großbatteriespeicher, Sektorkopplung und Verbrauchsflexibilitäten wirksam adressiert werden (BDEW Stellungnahme StromVKG). Entscheidend ist, dass die Ausschreibungen zügig starten und noch im Jahr 2026 belastbare Investitionsentscheidungen ermöglichen. Dafür braucht es von Beginn an Rechts- und Investitionssicherheit sowie praxistaugliche Ausschreibungsbedingungen.
Als regelbare Kraftwerksleistung bildet die KWK-Erzeugungskapazität eine zentrale Säule für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme und eine zu den Erneuerbaren Energien komplementäre Energieversorgung. Das KWKG ist außerdem ein zentrales Instrument für den Ausbau der leitungsgebundenen Wärme- und Kälteversorgung und ist dabei nicht auf Finanzierungsmittel aus dem Bundeshaushalt angewiesen. Eine Novellierung des KWKG ist regulatorisch notwendig sowie zur erfolgreichen Fortsetzung der Energiewende in den Sektoren Strom und Wärme dringend geboten. Die im Februar 2026 abgeschlossene BDEW-Studie zur Integration von KWK-Anlagen in einen Kapazitätsmechanismus bestätigt den Handlungsbedarf für einen verlässlichen KWK-Rahmen und die Fortsetzung der KWK-Förderung.
Netzanschlusspaket
Der inoffizielle Entwurf des Netzpakets vom 17. April 2026 zielt darauf ab, den Ausbau von Energieanlagen besser mit dem Netzausbau zu synchronisieren und Netzanschlussverfahren grundlegend zu modernisieren. So kann die Transformation des Energiesystems in Deutschland effizienter und kostengünstiger vorangebracht und damit Versorgungssicherheit, Resilienz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Der stark steigende Anschlussbedarf durch Erneuerbare Energien, Rechenzentren sowie die Elektrifizierung in Industrie, Verkehr und Wärme erfordert flexiblere und effizientere Regelungen zur Nutzung bestehender Netzkapazitäten. Dazu gehören standardisierte, digitale und transparente Netzanschlussverfahren sowie flexible Netzanschlussvereinbarungen, Co-Location-Lösungen und Reservierungsverfahren. Zugleich braucht es praktikable und rechtssichere Rahmenbedingungen, damit diese Instrumente technisch umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig sind.
Parallel dazu muss der Netzausbau, insbesondere in der Hochspannungsebene, deutlich beschleunigt werden (Positionspapier Netzausbaubeschleunigung). Ergänzend braucht es mehr Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten, realistische Fristen für die Digitalisierung der Netzanschlussprozesse und einen stärkeren Fokus auf Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeicher und Sektorkopplung.
Maßnahmen im Rahmen der anstehenden EEG- und EnWG-Novelle müssen mit dem AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur sowie möglichen Regelungen aus dem EU Grids Package abgestimmt werden, um Widersprüche und ungewollte Wechselwirkungen zu vermeiden.
KWKG: Zentrale Säule der Versorgungssicherheit Strom und Wärme fit machen
Als regelbare Kraftwerksleistung bildet die KWK-Erzeugungskapazität eine zentrale Säule für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme und eine zu den Erneuerbaren Energien komplementäre Energieversorgung. Das KWKG ist außerdem ein zentrales Instrument für den Ausbau der leitungsgebundenen Wärme- und Kälteversorgung und ist dabei nicht auf Finanzierungsmittel aus dem Bundeshaushalt angewiesen.
Eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist im Koalitionsvertrag verankert, regulatorisch notwendig sowie zur erfolgreichen Fortsetzung der Energiewende in den Sektoren Strom und Wärme dringend geboten. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass eine Gesetzesnovelle schnellstmöglich, spätestens aber vor dem 01.01.2027 beschlossen und umgesetzt wird. Darüber hinaus hat der BDEW im Februar 2026 eine Studie abgeschlossen, welche die mögliche Integration von KWK-Anlagen in einen deutschen Kapazitätsmechanismus analysiert, und eine Fortsetzung der KWK-Förderung begründet.
WindSeeG
Nach dem Ausbleiben von Geboten in der Sommer-Ausschreibung für Windanlagen auf See 2025 muss das WindSeeG dringend novelliert und bis Anfang 2027 nicht nur im Bundestag verabschiedet, sondern auch durch die Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, damit kein Fadenriss im Ausbau entsteht.
Der BDEW unterstützt die in der BMWE-Marktkonsultation (2025) beschriebenen Offshore-Optimierungsmaßnahmen (Reduktion der Leistungsdichte, Überbauung und Höherauslastung der Netzanbindungen), um Kosteneffizienzpotentiale zu heben und gleichzeitig den Ausbau mit einer mindestens mittelfristig notwendigen CfD-Absicherung erfolgreich fortsetzen zu können. In einem Positionspapier hat der BDEW Vorschläge zu den Inhalten der WindSeeG-Reform unterbreitet.
Hier bleiben wir dran
- EU-Rahmen für erneuerbare Energien post 2030: verlässliche Ausbauziele mit praktikabler Maßnahmenarchitektur verbinden
- CfD-Leitlinien und Offshore-Design: Finanzierungskosten senken und risikoreiches Bieten vermeiden
- Flexibilitäten und Speicher: europäische Markt- und Netzregeln konsistent auf Systemintegration ausrichten
- Grenzüberschreitende Offshore-Projekte
Beibehaltung/Stärkung des Europäischen Strommarktdesigns (Merit Order, Preisbildungsmechanismus)
Die gegenwärtige Energiekrise führt wiederholt zu verschiedenen Vorschlägen für ad-hoc-Interventionen in die Preisbildung; teilweise von einzelnen Mitgliedstaaten, teilweise von der Kommissionspräsidentin selbst. Allen gemeinsam ist der Wunsch, den Einfluss von Strompreistreibern wie Gaspreis und ETS-Preis zu reduzieren. Der BDEW hat sich besonders im ersten Halbjahr 2026 intensiv mit Autoren, Entscheidungsträgern und Think-Tanks zu Themen wie dem Industriestrompreis, dem italienischen Modell (Herausnahme von Gaskraftwerken aus dem ETS 1) oder etwa dem österreichischen Modell (Umverteilung inframarginaler Renten) ausgetauscht und über die marktlichen Auswirkungen solcher Modelle informiert. Es konnte erreicht werden, dass teilweise diskutierte stärkere Markteingriffe zumindest auf EU-Ebene bis auf Weiteres vermieden wurden.
Das sogenannte „uniform pricing“, umgangssprachlich „Merit-Order-Prinzip“, ist der zentrale Preisbildungsmechanismus des europäischen Strommarkts. Indem Angebot und Nachfrage effizient zusammengeführt werden, werden verlässliche Preissignale für den Einsatz von Erzeugungsanlagen gesetzt. Damit ist dieser Mechanismus Grundlage für den Ausbau Erneuerbarer Energien, steuerbarer Leistung und Flexibilität. Debatten um eine Anpassung der Preisbildung, die auf einem vereinfachten Bild des Strommarkts beruhen, haben das Potential zum politischen Ventil für kurzfristige Preisentlastungen zu werden. Das wiederum wirkt sich negativ auf Planbarkeit und Investitionssicherheit im Strommarkt aus. Bezahlbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit können weniger durch marktliche Eingriffe adressiert werden, als vielmehr durch gezielte, verhältnismäßige Maßnahmen außerhalb des Marktes, um die Integrität des europäischen Strommarkts zu erhalten.
Aus Sicht des BDEW ist es offensichtlich, dass die Teilung der deutschen Strompreiszone keine Antwort auf bestehende Strompreisdebatten sein kann.
Der Verbändeappell zur Ausgestaltung von CfDs im Wasserstoff hat gezeigt, dass die Energiewirtschaft mit einer gemeinsamen Stimme konkrete Lösungen für den Transformationshochlauf einbringt. Der BDEW konnte dabei deutlich machen, wie wichtig Investitionsanreize und Planungssicherheit für einen funktionierenden Wasserstoffhochlauf sind und bringt sich durch die Entwicklung von praxistauglichen Instrumenten in die aktuellen Debatten ein.
Die Versorgungssicherheit im Gasbereich bleibt eine zentrale energiepolitische Aufgabe. Gerade mit Blick auf den volatilen Weltmarkt und die geopolitischen Entwicklungen braucht es verlässliche Rahmenbedingungen. Die vom BDEW vorgeschlagene strategische Reserve gewährleistet die Versorgungssicherheit, ohne in den funktionierenden Markt einzugreifen. Der BDEW setzt sich dafür ein, staatliche Sicherungsaufgaben präzise zu definieren und zugleich die Verantwortung der Marktakteure für eine effiziente Versorgung zu erhalten. Auf EU-Ebene setzt sich der BDEW weiterhin für eine Vermeidung weiterer Markteingriffe im Energiesektor ein. Zuletzt konnten in der Kommunikation der Europäischen Kommission „AccelerateEU” im Kontext der geopolitischen Situation im Nahen Osten und dessen Auswirkungen auf den Energiesektor weitreichendere Markteingriffe abgewehrt werden.
BDEW-Positionierung zum Emissionshandel
Im Zuge der Verschiebung des ETS 2 sowie der angespannten wirtschaftlichen und geopolitischen Lage werden seit geraumer Zeit intensive Debatten um die Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels geführt. Der BDEW hat seine Positionierungen zum Emissionshandel in die Debatten in Deutschland und Europa eingebracht. Dies spiegelt sich in der Positionierung der Bundesregierung sowie der Fraktionen wider. Der Emissionshandel wird als effektives und marktbasiertes Klimaschutzinstrument umfassend unterstützt und soll nun in einem geordneten Verfahren, unter Beteiligung der Stakeholder, reformiert werden.
Hier bleiben wir dran
- Strom: Marktdesign, Stromgebotszone. Kontinuierliche Befassung und Advocacy
- Wasserstoff: Der BDEW begleitet die Entwicklung der Kooperationsvereinbarung Wasserstoff durch die Verhandlungsdelegation
- Emissionshandel: Pragmatische Umsetzung der ETS 2-Verschiebung im BEHG, z.B. durch Korridorphase – jedoch Fokus auf zeitnahe Umsetzung; enge Begleitung der Reform des ETS 1.
- Vereinfachung und Vereinheitlichung der europäischen Finanzmarktregulierung (REMIT, MiFID, EMIR)
Bürokratie abbauen, Fortschritte sichtbar machen, Service stärken
Mit Blick auf die enormen Transformationsaufgaben in der Energie- und Wasserwirtschaft kann der Wert von praxistauglichen Verfahren, verlässlichen Rahmenbedingungen und einem spürbaren Abbau unnötiger Bürokratie nicht überbewertet werden. Der BDEW setzt sich deshalb seit langem dafür ein, vermeidbare Informations-, Melde- und Nachweispflichten zu reduzieren und neue Belastungen frühzeitig zu verhindern.
Ein Schwerpunkt bleibt der Bürokratieabbau. Die stetige Erweiterung von Gesetzen, Verordnungen und Festlegungen bindet in den Unternehmen personelle und finanzielle Ressourcen. Im engen Austausch mit seinen Mitgliedern bündelt der BDEW konkrete Vorschläge aus der Praxis und bringt sie in politische Initiativen sowie laufende Gesetzgebungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene ein – etwa beim Erneuerbare-Energien-Gesetz, beim Netzpaket oder beim Gebäudemodernisierungsgesetz und im Rahmen der Modernisierungsagenden. Auf EU-Ebene war die Entschlackung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung ein wichtiger Erfolg, Reduzierung von Bürokratie bleibt auch für weitere Gesetzgebung für den BDEW hoch auf der Agenda. Wir messen die Bundesregierung an den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Zielen zum Bürokratieabbau.
Beim Smart-Meter-Rollout steht der BDEW für eine sachlich fundierte Debatte. Der Verband ordnet ein und zeigt insbesondere auf, dass pauschale Bewertungen zu kurz greifen. Entscheidend ist die Gesamtentwicklung des Marktes. Mit einer Mitgliederumfrage und einem Faktenpapier hat der BDEW die Diskussion versachlicht. Der Rollout ist auf dem richtigen Weg und gewinnt an Dynamik; nun müssen die Rahmenbedingungen stärker an der praktischen Umsetzbarkeit ausgerichtet werden.
Zugleich stärkt der BDEW seine Serviceangebote. Eine neue Broschüre zu Verbandsleistungen gibt Mitgliedern einen kompakten Überblick über Anwendungshilfen, Mustervorlagen, digitale Tools und weitere Unterstützungsangebote. Ergänzend bieten die BDEW-Webinare schnelle, praxisnahe Orientierung zu aktuellen Entwicklungen. 2025 nutzten mehr als 11.000 Teilnehmende rund 50 Webinare.
Hier bleiben wir dran
- Beim Bürokratieabbau bleiben wir am Ball, monitoren seine Umsetzung und bringen eigene Vorschläge ein
- Praxistaugliche Rahmenbedingungen beim Smart-Meter-Rollout
- Serviceangebote für die Mitglieder entwickeln wir weiter
Der BDEW setzt sich intensiv für eine erfolgreiche Verkehrswende ein. So betreiben die Mitgliedsunternehmen über 80 Prozent des öffentlichen Ladeangebots für Pkw und Lkw und agieren als Ladetarifanbieter. Darüber hinaus engagieren sich die BDEW-Mitglieder für Bio-LNG und Wasserstoff im Verkehrssektor.
Die EU-CO2-Flottengrenzwerte sind aktuell die wirksamste regulatorische Flankierung des Markthochlaufs der Elektromobilität. Anpassungen an den Flottengrenzwerten belasten diejenigen Unternehmen, die in die Elektromobilität investieren. Aus Sicht des BDEW müssen die Flottengrenzwerte beibehalten werden oder im Falle ihrer Aufweichung durch eine faire Paketlösung, die den weiteren Fahrzeughochlauf durch klare Anreize unterstützt (bspw. Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zu sauberen Unternehmensfahrzeugen), ergänzt werden.
2025 war jedes fünfte neu zugelassene Fahrzeug ein E-Pkw, womit der E-Fahrzeughochlauf in Rekordgeschwindigkeit voranschreitet. Die Listenpreise von E-Pkw haben sich den Preisen von Verbrennern angenähert und mit mehr als 200.000 Ladepunkten mit einer Gesamtleistung von 9 GW steht ein breites Ladeangebot zur Verfügung. Der Ausbau des Ladeangebots und die zunehmende Elektrifizierung im Fahrzeugbestand müssen dabei Hand in Hand gehen. Dies gilt sowohl für E-Lkw-Ladehubs, deren Aufbau zunehmend an Dynamik gewinnt, als auch für den PKW-Bereich. Denn nur bei einer entsprechend wachsenden Nutzung lassen sich Ladesäulen dauerhaft besser auslasten und wirtschaftlich betreiben.
Hier bleiben wir dran
- Verlässliche europäische Rahmenbedingungen für den Fahrzeughochlauf und den Ausbau des Ladeangebots
- Vereinfachter Zugang zu Flächen und Genehmigungen für Ladesäulen inkl. Netzanschluss
- Hochlauf E-Lkw und E-Lkw-Ladehubs
- Mess- und Eichrecht praxistauglich ausgestalten
- Bidirektionales Laden ermöglichen
Marktkommunikation: Verlässlichkeit in einem dynamischen Markt
Marktkommunikation (MaKo) ist die gemeinsame Sprache der Unternehmen im Energiemarkt. Sie übersetzt regulatorische Anforderungen in einheitliche, handhabbare Prozesse und schafft damit die Grundlage für die effiziente und automatisierte Abwicklung der relevanten Prozesse im Massenmarkt. Der BDEW sorgt beständig für die Aktualisierung der erforderlichen Prozesse und Datenformate, auch dann, wenn sich die Rahmenbedingungen schnell ändern.
Komplexität handhabbar machen
Lieferantenwechsel in 24 Stunden, Pseudonymisierung und Versand von Zählerstandsgängen, Energy Sharing: Neue gesetzliche Vorgaben kommen und der BDEW sorgt verlässlich dafür, dass sie in der Branche einheitlich umgesetzt werden können. Das gelingt durch Anwendungshilfen, Datenformate und die kontinuierliche Bearbeitung von Umsetzungsfragen. Regelungslücken werden geschlossen, bevor sie im Markt zu Unsicherheit führen. Mit der IT-Roadmap steht Marktakteuren ein zentrales Planungstool zur Verfügung, das IT-relevante Umsetzungsfristen übersichtlich darstellt. In der MaKo-Plattform werden seit diesem Jahr alle relevanten Formate, Fragen und Anwendungshilfen an einem Ort übersichtlich zusammengefasst.
Die nächsten Schritte begleiten
Die Vorbereitung auf den MaBiS-Hub wird die kommenden Jahre prägen. Parallel arbeitet der BDEW an grundlegenden Fragen der Zukunft der Marktkommunikation: API-basierte Kommunikation, die Anpassungsfähigkeit bestehender Prozesse an neue Marktmodelle und europäische Vorgaben sowie der Aufbau eines strukturierten Wissensspeichers stehen dabei im Fokus. Denn MaKo-Expertise ist eine knappe Ressource: Je komplexer die Regulierung wird, desto wichtiger ist es, Fachwissen im Markt zu sichern und weiterzugeben.
Hier bleiben wir dran
- AgNes, MisPeL, MaBiS-Hub
- Gutachten zur Zukunft der Marktkommunikation
- Redispatch 2.0
- Energy Sharing
Netzregulierung: Für starke Netze in der Energiewende
Die Regulierung der Strom- und Gasnetze steht vor einer grundlegenden Neugestaltung und der BDEW steht mittendrin. Seit Anfang 2024 läuft der NEST-Prozess der Bundesnetzagentur, in dem das gesamte System der Netzentgeltregulierung für die fünfte Regulierungsperiode und darüber hinaus neu geformt wird. Was dabei entschieden wird, bestimmt maßgeblich, ob Netzbetreiber die Investitionen stemmen können, die die Energiewende erfordert. Der BDEW begleitet den Prozess mit vollem Einsatz: mehrere eigene Gutachten, Beiträge in zahlreichen Expertengesprächen und Stellungnahmen, die das Branchenwissen bündeln. Dass die Bundesnetzagentur ihre Entwürfe mehrfach angepasst hat, ist auch ein Ergebnis dieses Engagements.
Die Interessen der Branche sichtbar machen
Mit einer detaillierten Folgenabschätzung hat der BDEW nachgewiesen, dass die geplanten Methodenanpassungen strukturelle Verschlechterungen für nahezu alle Netzbetreiber bedeuten, unabhängig von Größe und Kapitalausstattung. Die Analyse wurde der BNetzA übergeben, dem Beirat der Bundesnetzagentur in einer Sondersitzung vorgestellt und hat die öffentliche Debatte mitgeprägt. Eine ergänzende Investorenbefragung mit 32 Kapitalmarktakteuren belegt zusätzlich: Planungssicherheit und marktgerechte Verzinsungen sind keine Selbstverständlichkeit, sondern Voraussetzung für die Finanzierbarkeit der Energiewende.
Ein großer Wurf – mit offenem Ausgang
Im Dezember 2025 wurden zentrale Rahmen- und Methodenfestlegungen veröffentlicht: Die Grundarchitektur des neuen Regulierungssystems steht. Doch entscheidende Einzelfestlegungen, allen voran die konkrete Höhe der Kapitalverzinsung, Regelungen zu Rückstellungen für Stilllegungen von Gasnetzen, die Methodenfestlegungen zum Qualitätselement und OPEX-Element stehen 2026 noch aus. Auch im Bereich Wasserstoff ist der BDEW intensiv an der Ausgestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen für die Gasnetztransformation beteiligt. Alle Positionierungen, Gutachten und News bündelt die BDEW-NEST-Seite an einem Ort.
Hier bleiben wir dran
- NEST-Prozess, Kapitalverzinsung, Effizienzvergleich, Qualitätsregulierung, OPEX-Element
- BRÜCKEN-Festlegung
- Gasnetztransformation
Wasserstoff ist ein elementarer Baustein für eine moderne und zukunftssichere Energieversorgung Deutschlands. Als erneuerbares oder kohlenstoffarmes Molekül übernimmt Wasserstoff eine Systemfunktion, die Erneuerbare Energien speicherbar und flexibel transportier- und nutzbar macht.
Aktuell steht der Wasserstoffmarkthochlauf noch am Anfang. Anders als in etablierten Märkten fehlen noch belastbare Strukturen, standardisierte Produkte und ausreichend zahlungsbereite Nachfrage. Zu den strukturellen Herausforderungen kommt der aktuelle europäische und nationale Rechts- und Regulierungsrahmen hinzu. Dieser verursacht zusätzliche Kosten. Im Ergebnis sind zahlreiche Projekte mit großer Unsicherheit konfrontiert, Risikoaufschläge steigen und Investitionen bleiben aus.
Der BDEW hat sich wiederholt auf nationaler und europäischer Ebene dafür eingesetzt, die Kriterien der Delegierten Rechtsakte (DA) für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff praxistauglich zu überarbeiten. Die Ankündigung der EU-Kommission im Rahmen der Kommunikation „AccelerateEU”, den DA für erneuerbaren Wasserstoff im Jahr 2026 zu überarbeiten, ist ein positives Signal. Der BDEW begleitet diesen Überarbeitungsprozess sehr eng.
Des Weiteren wirbt der BDEW für die Einführung eines Wasserstoffgesetzes (H2G) als zentralen Rahmen für Ziele, Begriffsbestimmungen, Regulierung sowie Anreiz- und Absicherungsinstrumente für den Hochlauf.
Insbesondere im Zuge der politischen Diskussion um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und mit dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes erhält Biomethan zusätzliche Bedeutung. Biomethan kann in bestimmten Regionen mit hohem Biomethanpotential einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie der Versorgungssicherheit leisten. Gerade in Regionen mit hohem Biomethanpotential kann unter bestimmten Voraussetzungen ein entsprechendes Leitungsnetz wirtschaftlich betrieben werden. Vor diesem Hintergrund soll die Möglichkeit zur Ausweisung von Biomethannetzgebieten in den Verteilernetzentwicklungsplänen sowie im Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff geschaffen werden. Diese schaffen langfristige Planungs- und Investitionssicherheit sowohl für Biomethanerzeuger als auch für den Gasnetzbetreiber.
Entscheidend ist, dass die Politik eine Biomethanstrategie verabschiedet, um Nutzungskonkurrenzen beim Einsatz sowie Maßnahmen zur Hebung der Potentiale zu klären. Darüber hinaus bedarf es eines europäischen Biomethanmarktes inklusive einheitlichem Zertifizierungs- und Nachweissystem.
Darüber hinaus macht der Gesetzgebungsprozess für Carbon-Management-Technologien Fortschritte. Mit der Verabschiedung des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes wurde der zentrale Baustein für die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Technologien geschaffen.
Im Kontext Versorgungssicherheit setzt sich der BDEW für eine praxistaugliche Umsetzung und Anwendung der EU-Methanemissions-Verordnung ein. Die Vorgaben für Importe dürfen die Versorgungssicherheit in der EU und Deutschland nicht gefährden.
Hier bleiben wir dran
- Marktdesign Wasserstoff
- Kostensenkung & Risikomanagement im Wasserstoffhochlauf
- Flexibilitäten im Wasserstoffsystem
- Genehmigungsbeschleunigung Wasserstoff
- Strategische Reserve Gas
- Marktdesign Gasspeicherbefüllung
- Biomethanstrategie
- Carbon-Management-Strategie
Aktuell wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) novelliert. Zukünftig heißt es nun Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit dem neuen Gesetz werden die teils sehr kleinteiligen Anforderungen an den Heizungstausch in Wohngebäuden abgeschafft und durch technologieoffene Optionen ersetzt. Zudem wird die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umgesetzt.
Mit dem GModG wird eine so genannte Bio-Treppe eingeführt, die bei der Installation einer neuen Gas- oder Ölheizung zu beachten ist. Ab 2029 müssen demnach beim Energieverbrauch 10 Prozent durch Biomethan bzw. Bioheizöl erfüllt werden, aufsteigend auf 60 Prozent im Jahr 2040. Zudem wird in einem eigenen Gesetz eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote für den Wärmemarkt ab dem Jahr 2028 eingeführt. Einzelheiten sind gegenwärtig noch nicht bekannt.
Für den BDEW steht außer Frage, dass diese Neuregelungen in ein energiepolitisches Gesamtkonzept eingefügt sein müssen. Daher braucht es flankierend eine umfangreiche Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), damit die kommunale Wärmeplanung gerade in Hinblick auf die Vermeidung von ineffizienten Mehrfach-Infrastrukturen eine Steuerungswirkung entfaltet.
Ebenso fordert die Branche ein Wärmenetzpaket, das die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Wärmenetze und die Dekarbonisierung der Fernwärme vorantreibt, die bestehende AVBFernwärmeV integriert, der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) einen gesetzlichen Rahmen gibt und die Dekarbonisierungsanforderungen an die Fernwärme vor dem Hintergrund des GModG auf den Prüfstand stellt. Vor allem fordert der BDEW eine zukunftsfähige Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV), um den vermieteten Gebäudebestand für die Fernwärme zu erschließen.
Hier bleiben wir dran
- Praxistaugliche Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes bzw. Gebäudemodernisierungsgesetzes
- Weiterentwicklung und Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG)
- Zeitnahe und praxistaugliche Umsetzung des Gas- und Wasserstoffpaketes im Rahmen der EnWG-Novelle
- Eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
- Ein umfassendes Wärmenetzgesetz
- Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) noch in diesem Jahr
- Informationen und Leitfäden zur Nutzung der Aquathermie
Kommunale Abwasserrichtlinie
Der BDEW begleitet die kommunale Abwasserrichtlinie auf allen Ebenen und hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in der Richtlinie manifestiert wurde. Vertreter des BDEW sind in den Working-Groups der EU-Kommission zu den delegierten Rechtsakten tätig und haben sich mit den Kabinetten mehrerer EU-Kommissare getroffen. Auf nationaler Ebene ist der BDEW im engen Austausch mit BMUKN, UBA und dem Spurenstoffzentrum sowie mit den Projektnehmern, die die EPR-Umsetzung vorbereiten und den risikobasierten Ansatz ausgestalten sollen. Verschiedene Gespräche auf Initiative des BDEW haben auch mit Vertretern der Hersteller stattgefunden. Darüber hinaus hat der BDEW einen Vorschlag für die Ausgestaltung der Herstellerorganisation eingebracht. In mehreren Gutachten und Ausarbeitungen wurden Argumente der Hersteller gegen die EPR hinterfragt und widerlegt sowie Kostenanalysen zur 4. Reinigungsstufe erarbeitet. Hier finden Sie unsere BDEW-Antworten zur Herstellerverantwortung sowie die Analyse der Medicines for Europe Studie.
Vorschläge zu Wasserinfrastruktur und Beschleunigung
Bürokratieabbau und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sind wesentlicher Bestandteil der Lobbytätigkeit des BDEW. Konkrete Vorschläge wurden gegenüber dem BMUKN eingebracht. Dabei achtet der BDEW darauf, dass der Gewässerschutz im Vordergrund bleibt.
Wassernutzungsrechte modernisieren:
- Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung insbesondere, aber nicht nur im Vorsorgebereich, sondern auch im Akutfall einer Wasserknappheit ist umzusetzen, um die Gesundheit der Bevölkerung durch Wasserverfügbarkeit sowie die Funktionstüchtigkeit der Abwasserentsorgung absolut sicherzustellen.
- Wasserrechte langfristig sichern für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.
- Wasserrechtsverfahren beschleunigen durch Reduzierung der Antragsunterlagen, durch Verkürzung der Verfahrensdauer sowie eine durchgängige und transparente Digitalisierung von Unterlagen, Formularen und Prozessen.
Infrastrukturprojekte und Prozessabläufe effizienter gestalten
Zuständigkeiten und Genehmigungsverfahren vereinfachen, verkürzen und durchgängig transparent digitalisieren. Für die Finanzierung von Infrastrukturprojekten, die den unmittelbaren lokalen Auftrag überschreiten und eine regionale oder überregionale Wirksamkeit haben, müssen gesonderte Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Nicht zuletzt schlägt der BDEW vor, dass sich zu diesen Themen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bildet, die, ergänzt um Vertretungen aus den Wasserwirtschaftsunternehmen und -verbänden sowie aus ausgewählten Rechtsbereichen, innerhalb eines Jahres bestehende Vorschläge prüft und weitere erarbeitet mit dem klaren Ziel der Umsetzung im o.g. Sinne noch in dieser Legislatur. Wir haben zum Thema zwei Positionen veröffentlicht: Bürokratieabbau und Beschleunigung von Wasserrechtsverfahren und Infrastrukturprojekten - Übersicht der 36 BDEW-Vorschläge sowie Resilienz der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung stärken - Bürokratieabbau, Verfahrensbeschleunigung und Kosteneffizienz ermöglichen.
Umsetzung Nachhaltigkeitsberichterstattung
Auf Initiative des BDEW hat eine verbändeübergreifende Projektgruppe eine Unterstützung für das Verständnis der Nachhaltigkeitsberichterstattung und insbesondere für die doppelte Wesentlichkeitsprüfung erarbeitet. Diese wurde in mehreren Webinaren vorgestellt und erläutert. Die Dokumente bieten eine sehr gute Orientierung für alle Unternehmen, die zur Berichterstattung verpflichtet sind oder freiwillige Maßnahmen ergreifen. Auch der freiwillige Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung „VSME“ wurde von der Projektgruppe analysiert.
Wärmenutzung Abwasser und Geothermie
Die Überschneidungen zwischen Wasser- und Energiewirtschaft werden mehr und so hat sich der BDEW verstärkt auch diesen Themen gewidmet. In Zusammenarbeit zwischen Wärme und Wasser wurde der Leitfaden zur Wärmenutzung aus Abwasser entwickelt, um das gemeinsame Verständnis zu formulieren und Möglichkeiten zu verorten. Kernaufgabe der Abwasserversorgung bleibt die hoheitliche Entsorgung und Klärung der Abwässer. Eine Wärmenutzung muss deshalb die Funktionsfähigkeit der Entsorgung weiter uneingeschränkt ermöglichen und kostenneutral für die Abwassergebühren bzw. -entgelte sein.
Auch beim Thema Geothermie steht der BDEW für eine Nutzung der hydrothermalen Tiefengeothermie ein, mit gleichzeitigem Schutz der Wasserressourcen, indem eine klare Abstufung der Wasserschutzgebiete eingehalten wird. So wollen wir die klimaneutrale Wärme nach vorn bringen und gleichzeitig die hohe Qualität unserer Wasserressourcen schützen.
Anforderungen Düngerecht und Nitrat
Der BDEW begleitet die Novellierung des Düngerechts auf nationaler Ebene und setzt sich auf EU-Ebene für den Erhalt der Nitratrichtlinie ein. Zum Entwurf des Düngegesetzes hat der BDEW im Beteiligungsverfahren zum 6.2.2026 auf Einladung des BMLEH Stellung bezogen und verfolgt die Entwicklungen auf politischer Ebene weiterhin. Am 1.7.2026 wird in Brüssel eine Veranstaltung zum Thema Nitratrichtlinie von BDEW und DUH ausgerichtet und von bilateralen Gesprächen mit der EU-Kommission begleitet.
Der BDEW setzt sich dabei weiterhin für die wirksame Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland sowie die Erstellung des nationalen Nitrat-Aktionsprogramms ein. Die Stoffstrombilanz bleibt für den BDEW das zentrale Instrument, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft zu belegen und verursachergerecht im Sinne des vorsorgenden Gewässerschutzes zuzuordnen. Hier streben wir gemeinsam mit der EU-Kommission eine rechtlich belastbare Wiederherstellung der sogenannten „roten Gebiete” an.
NIS2/KRITIS-Umsetzung – Sicherheit und Resilienz in der Wasserwirtschaft
Der BDEW erstellt eine umfassende Anwendungshilfe für die Bereiche der physischen Sicherheit und der Cybersicherheit. Die Projektgruppe veröffentlichte die Anwendungshilfe im Mai 2026 nach ausführlicher Diskussion mit Sicherheitsexperten, dem BSI und dem BBK. Die Anwendungshilfe wird in Webinaren vorgestellt.
PFAS
Die Relevanz von PFAS für die Wasserwirtschaft bleibt im Fokus und wurde vom BDEW in verschiedenen Formaten adressiert; über Beiträge in den sozialen Medien (LinkedIn 2026) und Presse-Hintergrundgespräche, in Positionspapieren sowie im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Spurenstoffdialog 2025, IFAT 2026). Dabei bietet die eigens eingerichtete, öffentliche PFAS-Website (2025) wichtige Fakten (Fact Sheet 2025) und Stellungnahmen zum Thema, Verbraucherhinweise, Handlungsempfehlungen bei einem PFAS-Fund (2025), sowie ein hilfreiches FAQ (2025) für häufig gestellte Fragen mit vorgefertigten Antworten. Darüber hinaus ist ein weiteres durch den BDEW beauftragtes Gutachten (Januar 2025) des Hygieneinstituts des Universitätsklinikums Bonn veröffentlicht worden, welches fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zur PFAS-Problematik liefert und belegt, dass die Hauptaufnahmequelle von PFAS über Nahrungsmittel und nicht Trinkwasser erfolgt. Dies wurde zuletzt auch durch eine EU-Kommission-Studie (Jan 2026) bestätigt.
Der BDEW beteiligt sich weiterhin aktiv am europäischen Beschränkungsvorschlag für die Stoffgruppe PFAS im Kontext der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und hat eine von allen Branchen des BDEW getragene Stellungnahme zur ECHA-Konsultation abgegeben. Tragende Punkte dieser Stellungnahme sind dabei u. a. der Schutz von Bestandsanlagen, differenzierte Übergangsfristen (in Abhängigkeit der Verfügbarkeit/Nutzungsmöglichkeit von Alternativtechnologien), der Essential-Use-Ansatz für Anwendungen ohne gleichwertige Alternativen sowie ein fondsbasiertes Modell nach dem Verursacherprinzip (erweiterte Herstellerverantwortung bzw. polluter-pays principle für Produzenten und Importeure) zur Finanzierung PFAS-bedingter Aufbereitungskosten für Trinkwasser.
Wasserrahmenrichtlinie
Im Rahmen der aktuellen Sondierung und potenziellen Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission hat sich der BDEW im Rahmen einer Stellungnahme für den Erhalt des bestehenden Gewässerschutzniveaus, praxisnahe Anpassungen und mehr Kohärenz mit anderen EU-Regelwerken eingesetzt.
Studie Klimakosten
Die Koste für die Anpassung an den Klimawandel steigen und nehmen einen erheblichen Prozentteil der Gesamtkosten in der Wasserwirtschaft ein. In einem Pilotprojekt zusammen mit dem DVGW sind erste Anhaltspunkte hinsichtlich Höhe und Abgrenzung erarbeitet. Diese Pilotstudie wird fortgesetzt. Im Rahmen der Pilot-Untersuchung wurde auf Basis von exemplarischen Analysen mit vier strukturell unterschiedlichen Wasserversorgern, die das Spektrum der Wasserversorgungslandschaft in Deutschland näherungsweise abbilden (großer städtischer Versorger, Fernwasserversorger, Stadtwerk im großstädtischen Raum, Stadtwerk im ländlichen Raum), eine erste Bandbreite des geschätzten Anteils der klimainduzierten Investitionen an den Gesamtinvestitionen der Unternehmen quantifiziert. Von allen befragten Unternehmen wurde bestätigt, dass die klimainduzierten Investitionen in den kommenden Jahren zunehmend in den Fokus rücken. Die Bandbreite der Klimakosten-Anteile rangiert bei den befragten Unternehmen zwischen 7 % und 30 %.
Branchenbild
Das Branchenbild 2025 wurde am 12. Januar 2026 an Staatssekretär des BMUKN, Jochen Flasbarth, übergeben. Es zeigt die aktuellen Herausforderungen aber auch die Leistung der Wasserwirtschaft. Über eine Umfrage zum Branchenbild für die Mitgliedsunternehmen und mitwirkenden Unternehmen wurde ein Meinungsbild zum Branchenbild eingeholt. Derzeit wird die englische Version des Branchenbilds entwickelt und fertiggestellt.
Benchmarking
Der BDEW fördert freiwillige Leistungsvergleiche in der Wasserwirtschaft (Benchmarking). Der BDEW-Erklärfilm hierzu ist einzigartig. Gesammelte Informationen gibt es zudem auf der BDEW-Seite Benchmarking. Neu vorgelegt im Mai 2025 wurde die BDEW-Broschüre zu Benchmarking.
Die Rechtsabteilung des BDEW begleitet alle gesetzlichen Änderungen der Energie- und Wasserwirtschaft.
Energierechtsnovelle Strom 2025
Im Fokus stand im Jahr 2025 die Energierechtsnovelle Strom. Der BDEW hat das Gesetzgebungsverfahren nicht nur politisch und rechtlich eng begleitet, sondern für die Umsetzung der Regelungen in den Unternehmen ein umfassendes Paket aus Anwendungshilfen und Webinaren geschnürt:
Anwendungshilfen
- EnWG-Novellen 2025 (Endkundenmärkte)
- Energierechtsnovelle Strom 2025 – Fokus MsbG
- Energierechtsnovelle Strom 2025 – Fokus EnWG
- Energierechtsnovelle 2025 Strom – Fokus EEG, KWKG und EnFG
Webinare
Das BDEW-Webinar zur Energierechtsnovelle 2025 - Überblick gab einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen, Hintergründe und Auswirkungen der jüngsten Gesetzesentwicklung. Das Format knüpft direkt an das BDEW-Webinar Energierechtsnovelle 2025 an.
Während dieses Termins standen außerdem die aktuellen Entwicklungen im Fokus. Für verschiedene Einzelthemen wurden eigene vertiefende Webinare angeboten:
EEG, KWKG, EnFG – Vertiefungswebinar
Verbrauchermärkte – Vertiefungswebinar
Zu folgenden weiteren Themen haben wir rechtliche Anwendungshilfen erarbeitet
- „KWK-Änderungsgesetz 2025“ Überblick und erste Hinweise
- Zuteilung von Entnahmeleistung oberhalb der Niederspannung
- EEG 2023 (neu) nach der „kleinen Energierechtsnovelle“
- Wegfall der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 – Vertrieblicher Handlungsbedarf gegenüber den Gaskunden, 2. Auflage
- FAQ-Optimierungspotenziale in der Kfz-Kaskoversicherung: Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Kfz-Kaskodeckung im aktuellen Marktumfeld
- Kundenanlagen: Rechtliche Bewertung der Konsequenzen aus der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BGH
- Abwärmenutzung in Wärmenetzen
- Urteilssammlung 2025
- BDEW/VKU-Kaskaden-Leitfaden 6.0
- UWG-Novelle 2026
Hier bleiben wir dran
Auch im Jahr 2026 stehen vor allem umfassende gesetzliche Änderungen im EnWG an. Der Fokus liegt zum einen auf der Umsetzung des Gas- und Wasserstoffpakets: Weiterentwicklung der Gasnetze und Aufbau eines Wasserstoffbinnenmarkts. Zum anderen auf dem Netzanschlusspaket Strom. Beide Gesetzgebungsverfahren wird der BDEW eng begleiten und seine Mitgliedsunternehmen mit Anwendungshilfen und Services bei der Umsetzung unterstützen.
Ebenso begleiten wir den künftigen Förderrahmen für Erneuerbare Energien intensiv. Konkrete Änderungsvorschläge für das neue EEG 2027 haben wir erarbeitet und in die Ressortabstimmung gegeben.