EU DSO Entity für Strom
Mit der Energiewende verlagert sich ein Großteil der Stromerzeugung in die Verteilnetze. Erneuerbare Energien werden zu 90% in den Verteilnetzen angeschlossen. Gleichzeitig verändert sich der Strombezug aus den Verteilnetzen. Neue Nutzergruppen kommen hinzu (Elektromobilität, Wärmepumpen, Rechenzentren), während häufig dezentral erzeugter Strom direkt vor Ort verbraucht wird.
Durch diese und weitere Entwicklungen steigen die Herausforderungen an die Verteilnetzbetreiber (VNB). Sie werden zu aktiven Systemmanagern, sichern bei zunehmend volatiler Stromerzeugung und vielfältigeren Anforderungen der Kunden die Netzstabilität und die Stromversorgung. Daher ist es folgerichtig, dass VNB heute stärker an der Entwicklung der Regelwerke mitwirken, die die Grundlagen für den Netzbetrieb beschreiben.
Auf europäischer Ebene geschieht dies unter anderem durch die EU DSO Entity (kurz: EUDE). Sie wurde im Jahr 2021 durch Stromverteilnetzbetreiber aus ganz Europa gegründet. Grundlage war die Strombinnenmarkt-Verordnung aus 2019 (Verordnung (EU) 2019/943). Diese legt u. a. die Aufgaben der EUDE mit Blick auf die Sparte Strom fest:
- Erarbeitung EU-weit einheitlicher Regelwerke (Network Codes) zu Themen, die für den Netzbetrieb relevant sind (vgl. auch Network Codes and Market Rules – Harmonization for European Energy)
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen VNB
- Best-practice-Austausch
- erleichterte Zusammenarbeit zwischen VNB und ÜNB (und zukünftig FNB)
Etwa 800 Strom-VNB sind derzeit Mitglied in der EUDE, an ihre Netze sind mehr als 250 Millionen Stromkunden angeschlossen.
Weitere Infos auf der Internetseite der EUDE unter: About DSO Entity – Experts on electricity distribution grids.
Erweiterung der EU DSO Entity auf Gas
Im Juni 2026 wurde die EUDE entscheidend vergrößert: Etwa 200 Verteilnetzbetreiber der Sparte Gas/Wasserstoff traten der EUDE bei. Dies wurde durch die Gasbinnenmarktverordnung (EU) 2024/1789 möglich, nach der Netzbetreiber von Gas- bzw. Wasserstoffverteilernetzen die Möglichkeit haben, sich der bestehenden EU DSO Entity anzuschließen.
Die Erweiterung der EUDE um die Sparte Gas/Wasserstoff führt zu einer Veränderung der Organisation im Innern und zu einer Verbreiterung des Aufgabenspektrums.
Weitere Informationen auf der Internetseite der EUDE unter: Gas & Hydrogen Networks - DSO
Interaktion mit anderen Vereinigungen
Der organisatorisch-technische Rahmen für einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt kann nicht für die Verteilnetze allein beschrieben werden. Die EU DSO Entity arbeitet daher eng mit den Vereinigungen der „vorgelagerten“ Netzbetreiber zusammen: Beim Strom mit dem Netzwerk der Übertragungsnetzbetreiber, ENTSO-E, beim Gas mit dem Netzwerk der Fernleitungsnetzbetreiber Gas, ENTSOG, sowie mit dem Netzwerk der (zukünftigen) Wasserstoffnetzbetreiber, ENNOH. Auch diese Vereinigungen haben ihre Wurzeln in den EU-Binnenmarktverordnungen (Strom bzw. Gas). Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten von ENTSO-E, ENTSOG und ENNOH.
Organisationsstruktur und fachliche Arbeit
Der Aufbau der EUDE ist auf eine faire Vertretung der unterschiedlichen VNB, insbesondere der verschiedenen Größenklassen, ausgerichtet. Dies ist bereits in der Strombinnenmarktverordnung angelegt. Mit dem Beitritt von Gas- und Wasserstoff-VNB wird die Struktur im Jahr 2026 angepasst. Nähere Infos finden Sie in Kürze auf der Webseite der EU DSO Entity.
(Hinweis: Die Struktur der EU DSO Entity vor Beitritt der Gas- und Wasserstoff-VNB ist in einem Fragen-und-Antworten-Dokument dargestellt. Eine Aktualisierung ist in Vorbereitung.)
Die fachliche Arbeit findet in Expertengruppen (expert groups – EGs) und Task Forces (TFs) statt. Einen Überblick über die aktuellen EGs und TFs bietet diese Internetseite im Abschnitt DSO Entity work streams on technical files.
Die bisherigen Arbeiten im Bereich Strom umfassen insbesondere:
- Erarbeitung des Network Code on Cyber Security (gemeinsam mit ENTSO-E)
- Erarbeitung des Network Code on Demand Response (gemeinsam mit ENTSO-E)
- Erstellung von Berichten und Diskussionspapieren zu aktuellen Themen, siehe DSO Entity Publications – Resources on Energy Transition
Mitgliedschaft in der EUDE, Kosten, Rechte der Mitglieder und Vertretung durch den BDEW
Jeder in der Europäischen Union tätige VNB ist berechtigt, Mitglied der EUDE zu werden. Alle Informationen zur Mitgliedschaft für VNB sind hier zusammengestellt.
Die Kosten, die durch die Arbeit der EUDE entstehen, werden durch die Mitglieder getragen. Die Hauptversammlung legt jährlich das Jahresbudget der EUDE und die Mitgliedsbeiträge fest. Die Regulierungsbehörden sind laut Strombinnenmarkt-Verordnung bzw. Gasbinnenmarkt-Verordnung angehalten, die Kosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der EUDE als Teil der Netzentgelte der Netzbetreiber zu genehmigen, wenn sie angemessen und verhältnismäßig sind. Somit ist die Mitgliedschaft in der EUDE für den einzelnen VNB kostenneutral.
Mitglieder (VNB) können direkt in den Gremien der EUDE mitwirken. Zur Hauptversammlung werden alle VNB eingeladen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Experten in die Facharbeitsgremien zu entsenden, wenn diese neu eingerichtet oder personell umstrukturiert werden. Auch für einen Sitz im Vorstand können alle Mitglieder kandidieren.
Verschiedene Verbände, die VNB vertreten, sind als Beobachter (observer) in der EUDE organisiert. Observer haben u. a. die Möglichkeit, Mitglieder (VNB) in der Hauptversammlung der EUDE zu vertreten.
Der BDEW ist als Observer in der EUDE gelistet. Er bietet seinen Mitgliedern (VNB), die Mitglied der EUDE sind, an, ihre Belange in der Entity zu vertreten und ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung wahrzunehmen. Bitte nutzen Sie für die Bevollmächtigung des BDEW das hierfür bereitgestellte Formular und senden Sie es ausgefüllt an die BDEW-Geschäftsstelle zurück.
Dokumente:
- Formular zur Bevollmächtigung des BDEW zur Vertretung in der EU DSO Entity
- Informationen zur Bevollmächtigung des BDEW
Koordinierung unter den deutschen VNB im „VEKO“
Die europäischen VNB wirken aktiv an der Erarbeitung EU-weit einheitlicher, verbindlicher Regelwerke für den Netzbetrieb mit. Damit dies gelingt, ist neben der Mitwirkung in der EUDE auch die Vernetzung der deutschen VNB untereinander erforderlich.
Die Verbände BDEW, VKU und GEODE Deutschland sowie – seit der Erweiterung der EUDE auf Gas – auch der DVGW organisieren hierfür ein Netzwerk – den Verteilnetzbetreiber-Koordinierungskreis (VEKO) –und laden jeweils ihre Mitglieds-VNB ein, sich zu beteiligen. Die Arbeiten innerhalb des VEKO werden über eine digitale Austausch- und Arbeitsplattform organisiert.
Der VEKO
- ist ein Netzwerk außerhalb der verbandlichen Strukturen und exklusiv für VNB,
- steht allen deutschen EUDE-Mitgliedern offen und
- ist durch seine schlanke Organisation und den absehbaren Aufwand bis auf Weiteres für die teilnehmenden Unternehmen kostenlos.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an veko-betreuung@bdew.de.
Anmeldung zum VEKO
Als VEKO-Teilnehmer werden Sie zu organisatorischen und inhaltlichen Belangen des VEKO kontaktiert und künftig regelmäßig über Neuigkeiten aus der Arbeit in der EUDE informiert. Sie können somit eine „Verteilerfunktion“ im eigenen Unternehmen wahrnehmen. VNB-Experten für den VEKO sind idealerweise:
- Generalisten, die die diversen Themen einordnen und die Verzahnung zu Fachexperten und Führungskräften im eigenen Unternehmen herstellen können;
- Insbesondere Unternehmensvertreter, die selbst in Gremien der EUDE mitarbeiten und ihr Wissen direkt mit den weiteren VEKO-Teilnehmern teilen;
- Fachexperten, die sich insbesondere mit den Themen der künftigen Networkcodes auskennen.
Die Mitarbeiter von VNB, die für ihr Unternehmen am VEKO teilnehmen wollen, müssen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für die Belange des VEKO zustimmen. Machen Sie sich hierfür bitte mit der nachstehenden Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 DS-GVO (PDF) vertraut.
Senden Sie sodann die Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Bezug auf VEKO (PDF) ausgefüllt zurück an veko-betreuung@bdew.de.
Die Anmeldung ist jederzeit möglich.