Ein breites, vom BDEW initiiertes, Bündnis europäischer Industrie- und Branchenverbände fordert mit einem Appell die Europäische Kommission auf, die Strombezugskriterien des Delegierten Rechtsakts für erneuerbaren Wasserstoff (DA RFNBO) zeitnah zu überarbeiten und u.a. die Anwendung der Zusätzlichkeitsanforderungen und der stündlichen zeitlichen Korrelation auf 2035 zu verschieben.
Der DA RFNBO legt fest, unter welchen Bedingungen Wasserstoff als erneuerbarer Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) anerkannt werden kann. Die Vorgaben zur Zusätzlichkeit sowie zur zeitlichen und geografischen Korrelation des Strombezugs sollen sicherstellen, dass die Produktion erneuerbaren Wasserstoffs mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien einhergeht. In der praktischen Umsetzung führen die Anforderungen jedoch zu erheblichen zusätzlichen Kosten und erschweren die wirtschaftliche Auslastung von Elektrolyseuren. Dies bremsen den Aufbau und die Realisierung von Wasserstoff-Projekten.
Die Europäische Kommission hatte in ihrer AccelerateEU-Mitteilung bereits im April 2026 angekündigt, die Überprüfung der Produktionskriterien für erneuerbaren Wasserstoff angesichts des hinter den Erwartungen zurückbleibenden Markthochlaufs vorzuziehen. Die angekündigte Überarbeitung des DA RFNBO ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände zwingend notwendig, um bestehende regulatorische Hemmnisse abzubauen und Investitionsbedingungen für die europäische Wasserstoffwirtschaft zu verbessern.
Der Verbändeappell fordert daher drei zentrale Anpassungen, analog zur bestehenden BDEW Position:
- Verschiebung der vollständigen Anwendung der Zusätzlichkeitsanforderungen auf 2035. Damit soll der Markthochlauf von unnötigen regulatorischen und wirtschaftlichen Belastungen befreit und damit entfesselt werden.
- Beibehaltung der monatlichen zeitlichen Korrelation des Strombezugs oder zumindest die Verschiebung der stündlichen Korrelation auf 2035. Eine stündliche Vorgabe schränkt die Flexibilität der Elektrolyseure weiter ein und die wirtschaftliche Nutzung bestehender und geplanter Erzeugungsanlagen wird erschwert.
- Absenkung der Schwelle für die Ausnahme von den Strombezugskriterien von derzeit 90% auf 80%. Dadurch könnten zusätzliche Strommengen aus Stromsystemen mit einem besonders hohen Anteil an Erneuerbaren Energien für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff genutzt werden. Dies senkt Kosten, flexibilisiert die Nutzung Erneuerbarer Energien und trägt zugleich zur besseren Integration erneuerbarer Stromerzeugung in den europäischen Strommarkt bei.
Die Verbände betonen in ihrem Appell, dass eine praxistaugliche Ausgestaltung der Strombezugskriterien eine zentrale Voraussetzung für den Aufbau einer wettbewerbsfähigen europäischen Wasserstoffwirtschaft ist. Auch im Sinne der Klimaschutzziele ist es geboten, die Vorgaben so auszugestalten, dass sie den tatsächlichen Bedingungen eines noch am Anfang stehenden europäischen Wasserstoffhochlaufs Rechnung tragen und Investitionen in erneuerbare Wasserstofferzeugung ermöglichen.
Der BDEW setzt sich bereits seit Beginn an für eine Weiterentwicklung der Strombezugskriterien im DA RFNBO ein. Mit dem Verbändeappell wird diese Position gemeinsam mit einer breiten Gruppe nationaler und internationaler Verbände gegenüber der Europäischen Kommission bekräftigt. Das Schreiben samt Appell, deutsch und englisch, wurde am 21.09.2026 an das Kabinett der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Exekutiv-Vizepräsidenten Stéphane Séjourné und Teresa Ribera sowie die Kommissare Dan Jørgensen und Wopke Hoekstra übermittelt. Am 22. erfolgte die Übersendung an die deutschen Minister Frau Katharina Reiche, Frau Nina Warken und Herrn Carsten Schneider.